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Fristen nach Rücktritt des Betriebsrates

B
BR-Zentrale
Jan 2023 bearbeitet

Der BR tritt rechtswirksam z. B. am 07.03.2023 zurück und beschließt in der folgenden Sitzung am 21.03.2023 die Bestellung des WV. Wann beginnen die Fristen für die Neuwahl zu laufen?

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Community-Antworten (6)

E
enigmathika

24.01.2023 um 14:21 Uhr

Der Wahlvorstand muss ohne schuldhafte Verzögerung die Wahl einleiten. Feste, genau definierte Fristen beginnen jedoch erst mit dem Aushang des Wahlausschreibens. Wenn also der Wahlvorstand zuerst noch eine Schulung macht, ist das z. B. keine schuldhafte Verzögerung.

C
celestro

24.01.2023 um 16:38 Uhr

"Der Wahlvorstand muss ohne schuldhafte Verzögerung die Wahl einleiten."

Dazu würde mEn aber gehören, den WV DIREKT einzusetzen und nicht in der nächsten Sitzung 14 Tage später. Wenn der Rücktritt "spontan" kommt ggf. eine außerordentliche Sitzung 3 Tage später. Aber 2 Wochen wegen gar nichts?

E
enigmathika

25.01.2023 um 12:43 Uhr

Das ist wohl wahr, aber da der Fragesteller "z. B." geschrieben hat, habe ich das ignoriert.

W
wdliss

25.01.2023 um 12:59 Uhr

Die Frage müsste doch sein: wenn der BR am 07.03. rechtswirksam seinen Rücktritt erklärt hat, wer hat dann am 21.03. eine Sitzunge abgehalten? :-D

B
BR-Tentrale

25.01.2023 um 13:20 Uhr

Die Sitzung am 21.03. würde der dann "kommissarisch" arbeitende alte BR gem. § 22 BetrVG abhalten.

E
enigmathika

25.01.2023 um 14:43 Uhr

@wdliss

"Tritt der Betriebsrat zurück, so bestellt er den Wahlvorstand und führt seine Geschäfte bis zur Wahl des neuen Betriebsrats fort. Die Gründe für den Rücktritt sind unerheblich, der Rücktrittsbeschluss ist hinsichtlich der Gründe nicht gerichtlich überprüfbar."

Aus: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-13-zeitpunkt-der-betri-33-ruecktritt-des-betriebsrats_idesk_PI42323_HI611751.html

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