Erstellt am 20.04.2010 um 09:35 Uhr von olala
da der BR ja jederzeit beschleießen kann zurückzutreten,
müßte das doch auch jetzt gehen
jedenfalls hab ich ja nie gehört das man das z.B. kur vor den Wahlen nicht darf.
Aber mir fehlt die Absicherung und Vorgehensweise gemäß Gesetz.
Vielleicht kann ja jemand helfen.
Erstellt am 20.04.2010 um 09:51 Uhr von rkoch
Vergiss es.
Du zielst auf §22 BetrVG. Danach führt der zurückgetretene BR zwar vertretungsweise die Geschäfte des zurückgetreten BR weiter, *** aber auch nicht über die Dauer der Amtszeit des vertretenen BR! ***
Fitting:
... endet die Gechäftsführungsbefugnis des BR nach §22 endgültig mit dem Zeitpunkt, in dem bei normalem Ablauf der Amtszeit des BR geendet hätte. §22 DEHNT DIE GESCHÄFTSFÜHRUNGSBEFUGNIS des BR NICHT ÜBER SEINE REGÜLÄRE AMTSZEIT AUS.
Ebenso DKK u.a.
Hatten wir schon öfter.....
Erstellt am 20.04.2010 um 10:02 Uhr von olala
also dann
bleibt nur zu wählen - auch wenn die zeit nicht reicht - und abzuwarten ob der AG anficht oder duldet - oder? einen versuch wärs jedenfalls wert
Erstellt am 20.04.2010 um 11:07 Uhr von olala
Aber führt nicht der Wahlvorsand dann die Geschäfte?
Erstellt am 20.04.2010 um 11:59 Uhr von Immie
@olala
Bitte, bitte... organisiert euch dringenst Sachverstand!
Erstellt am 21.04.2010 um 12:14 Uhr von rkoch
Oder ganz deutlich:
Der Wahlvorstand ist der Wahlvorstand, der Betriebsrat ist der Betriebsrat. Welche Geschäfte soll denn der Wahlvorstand führen? Demnächst führt wohl bei Euch die Geschäftsführung die Geschäfte des Betriebsrats weiter? Nomen est omen.....
Erstellt am 22.04.2010 um 12:32 Uhr von olala
das heist dann also wenn die Wahl zu spät durchgeführt wird und dadurch die Amtszeit des BR endet - es gibt dann also keinen mehr -,
kann der Wahlvorstand die BR Wahlen durchaus weiter organisieren, und sollte die Wahl aus irgendeinem Grund fehlerhaft sein (z.B. zu spät begonnen worden sein,
und der AG ficht diese an, beginnt der Wahlvorstand unter Umständen halt erneut die Wahl zu organisieren, solange bis die Wahl erfolgreich abgeschlossen ist, und damit endlich wieder ein BR besteht.
Und wenn der Wahlvorstand auf Zack ist mag der AG sich ggf. überlegen ob er die Wahl wegen irgendeines Fehlers anficht, wenn dadurch nur das Procedere erneut beginnt, und dann doch der BR im Amt ist?
Wenn ich das so richtig verstanden hab - dann habt ihr mir doch sehr geholfen.
Und wen nciht bin ich Euch dankbar für weitere Tips.