Betriebsrats Wahl Fristen und Wahlen nach Rücktritt
Wenn das Ende der Amtszeit des BR zu nahe ist um Neuwahlen mit Einhaltung aller Fristen (Aushänge -- Wahlausschreiben und so--) noch hinzukriegen, kann dann der noch amtierende BR (ein dreier) zurücktreten (geschloßßen oder einzeln) um dadurch Neuwahlen zu ermöglichen) Ich hatte gestern spät in der Nacht diese Idee der Rettung.... könnte das funktionieren?
Community-Antworten (7)
20.04.2010 um 11:35 Uhr
da der BR ja jederzeit beschleießen kann zurückzutreten, müßte das doch auch jetzt gehen jedenfalls hab ich ja nie gehört das man das z.B. kur vor den Wahlen nicht darf. Aber mir fehlt die Absicherung und Vorgehensweise gemäß Gesetz. Vielleicht kann ja jemand helfen.
20.04.2010 um 11:51 Uhr
Vergiss es.
Du zielst auf §22 BetrVG. Danach führt der zurückgetretene BR zwar vertretungsweise die Geschäfte des zurückgetreten BR weiter, *** aber auch nicht über die Dauer der Amtszeit des vertretenen BR! ***
Fitting: ... endet die Gechäftsführungsbefugnis des BR nach §22 endgültig mit dem Zeitpunkt, in dem bei normalem Ablauf der Amtszeit des BR geendet hätte. §22 DEHNT DIE GESCHÄFTSFÜHRUNGSBEFUGNIS des BR NICHT ÜBER SEINE REGÜLÄRE AMTSZEIT AUS. Ebenso DKK u.a.
Hatten wir schon öfter.....
20.04.2010 um 12:02 Uhr
also dann bleibt nur zu wählen - auch wenn die zeit nicht reicht - und abzuwarten ob der AG anficht oder duldet - oder? einen versuch wärs jedenfalls wert
20.04.2010 um 13:07 Uhr
Aber führt nicht der Wahlvorsand dann die Geschäfte?
20.04.2010 um 13:59 Uhr
@olala Bitte, bitte... organisiert euch dringenst Sachverstand!
21.04.2010 um 14:14 Uhr
Oder ganz deutlich:
Der Wahlvorstand ist der Wahlvorstand, der Betriebsrat ist der Betriebsrat. Welche Geschäfte soll denn der Wahlvorstand führen? Demnächst führt wohl bei Euch die Geschäftsführung die Geschäfte des Betriebsrats weiter? Nomen est omen.....
22.04.2010 um 14:32 Uhr
das heist dann also wenn die Wahl zu spät durchgeführt wird und dadurch die Amtszeit des BR endet - es gibt dann also keinen mehr -, kann der Wahlvorstand die BR Wahlen durchaus weiter organisieren, und sollte die Wahl aus irgendeinem Grund fehlerhaft sein (z.B. zu spät begonnen worden sein, und der AG ficht diese an, beginnt der Wahlvorstand unter Umständen halt erneut die Wahl zu organisieren, solange bis die Wahl erfolgreich abgeschlossen ist, und damit endlich wieder ein BR besteht. Und wenn der Wahlvorstand auf Zack ist mag der AG sich ggf. überlegen ob er die Wahl wegen irgendeines Fehlers anficht, wenn dadurch nur das Procedere erneut beginnt, und dann doch der BR im Amt ist? Wenn ich das so richtig verstanden hab - dann habt ihr mir doch sehr geholfen. Und wen nciht bin ich Euch dankbar für weitere Tips.
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