Erstellt am 28.05.2008 um 22:41 Uhr von Der alte Heini
ceebee
Der Betriebsrat sollte der Geschäftsleitung schon seinen Rücktritt offiziell und ordentlich mitteilen.
Der zurückgetretene BR führt die laufenden Geschäfte des BR bis zur Wahl eines neuen BR weiter.
Die sofortige Handlung dieses BR ist, die Bestellung eines Wahlvorstandes.
Wie dann der Wahlvorstand mit dem Problem des mangelnden Interesse der Mitarbeiter umgeht, ist dann eine andere Sache.
Jedenfalls eines ist sicher, dieser BR führt erst einmal die laufenden Geschäfte weiter und ob eine neue BR Wahl stattfindet hat dieser BR NICHT zu entscheiden.
Schreiben an GL:
Briefkopf des BR
An
Geschäftsleitung
Firma xy
Straße
Ort
Datum
Betr.: Rücktritt des Betriebsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx hat der Betriebsrat
einstimmig seinen Rücktritt zum xx.xx.xxxx beschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Nun muss der Vorsitzende eine neue Sitzung einberufen mit dem Tagesordnungspunkt "Bestellung eines Wahlvorstand".
Wurde nun der neue Wahlvorstand bestellt ist dies dem AG umgehend mitzuteilen.
Schreiben an GL:
Briefkopf des BR
An
Geschäftsleitung
Firma xy
Straße
Ort
Datum
Betr.: Bestellung des Wahlvorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx hat der Betriebsrat
für eine neue Betriebsratswahl den Wahlvorstand bestellt.
Nachstehen die Kollegen die in den Wahlvorstand berufen wurden.
Vorsitzender Herr XXXXX
Stellv. Vorsitzender Herr yyyyy
Mitglied Herr ZZZZZ
Mit freundlichen Grüssen
Erstellt am 29.05.2008 um 08:20 Uhr von Rudnick
Mal eine Frage zur Thematik:
Was ist denn, wenn mangels interesse der AN auch kein Wahlvorstand zusammen kommt, bzw. keiner in den Wahlvorstand gewählt werden möchte?
Gruß
Rudnick
Erstellt am 29.05.2008 um 08:34 Uhr von Kölner
@Rudnick
Der BR ist aber schon noch im Amt...
Erstellt am 29.05.2008 um 08:54 Uhr von ceebee
Vielen Dank für diese ausführliche Hilfestellung, Heini.
Es ist bei uns tatsächlich so, daß kein Betriebsrat mehr gewünscht ist. Niemand möchte sich zum Wahlvorstand aufstellen lassen, und bei einer Neuwahl wären es maximal drei Personen, die sich überhaupt auf die Wahlliste setzen lassen würden. Eigentlich müßten es ja sieben sein, plus Nachrücker etc.
Was macht man denn in so einer Situation? Es wären so oder so zu wenige, und das Interesse an einer Mitarbeit existiert praktisch nicht unter den Kollegen. Deshalb sind wir ja auch komplett zurückgetreten. Wie kommt man bloß aus dieser Geschichte wieder raus?
Liebe Grüße
ceebee
Erstellt am 29.05.2008 um 09:12 Uhr von Mona-Lisa
@ceebee,
wie kommst du darauf, dass kein Betriebsrat mehr gewünscht ist? Hast/habt ihr mit jedem Kollegen gesprochen und seine ehrliche Meinung gehört? Wobei ich Zweifel habe, ob z. B. in einer Diskussionsrunde jeder Kollege seine wirkliche Meinung äussert!
Wenn sich auch schon keiner (wie du meinst) in den Wahlvorstand setzen lässt, werdet ihr doch wohl im (zurückgetretenen) Gremium 3 haben, die sich dafür zur Verfügung stellen lassen.
Denn ihr "müsst!" Neuwahlen einleiten, auch wenn dann statt 7 vielleicht nur 5 oder 3 Betriebsräte im Amt sind.
Woher nehmt ihr das Recht, bevor die Wahl gelaufen ist, so in ein Demokratierecht einzugreifen?
Erstellt am 29.05.2008 um 09:28 Uhr von ceebee
Liebe Mona-Lisa,
wir haben ein Höllenjahr hinter uns, mit einer Mini-Besetzung von vier Leuten anstatt der eigentlich üblichen Zahl an BR-Mitgliedern, weil bei der letzten Wahl die Geschäftsführung keine Gelegenheit ausgelassen hat, Personen zur Rücknahme ihres Mandats zu bewegen. Durch diese Maßnahmen bin ich in die Position der Vorsitzenden gerutscht. Ich hatte seitdem zweimal einen Hörsturz und ziemlich viele schlaflose Nächte. Ich will aufhören, bevor ich nichts mehr hören kann. Zwei Personen stehen nicht mehr zur Verfügung. Im Rahmen unserer betriebsweiten Umfrage haben wir deutlich darauf hingewiesen, daß ohne Engagement der Mitarbeiter bei einer Neuwahl kein Betriebsrat mehr zustande kommen kann. Die Antwort der Kollegen wurde schriftlich eingefordert und war deutlich:
Betriebsrat? Ja gern, immer! Aber auf keinen Fall, wenn wir selber ran müssen.
Sollen wir vielleicht ihnen Gewalt androhen, wenn sie keinen Betriebsrat wollen?
Es handelt sich, wie gesagt, um eine Werbeagentur ohne jegliche Betriebsrats-Tradition. Es ist schwer, hier für Arbeitnehmerrechte zu kämpfen, wenn die Kollegen morgens im Aufzug damit angeben, daß sie gestern abend mal wieder bis 23 Uhr im Büro waren. Keine Gewerkschaft, kein Tarif, an den man sich halten kann.
Glaub mir, wir wollen weder Rechte abschaffen noch die Demokratie untergraben. Aber es ist hart, ständig gegen Windmühlen zu kämpfen, und das mit löchriger Rüstung.
Wir wollen das nur möglichst sauber beenden. Ich kann einfach nicht mehr.
Liebe Grüße
ceebee
Erstellt am 30.05.2008 um 13:21 Uhr von Petrus
@CB:
Schade, wenn keiner für das Wohl der Belegschaft kämpfen will...
Zum konkreten Beispiel: Ich hoffe, der Kollege, der von 8-23 Uhr arbeitet, dokumentiert auch seine Stunden zwecks Bezahlung (oder arbeitet der ohne Bezahlung?). Dann Dokumente sichern und ein Anruf bei Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft... Kommt gut für den Arbeitgeber...
Und wenn der sich bei BR "beschwert", kann man ihm ja auf die "schärferen Mittel" eines Arbeitsgerichtsprozesses mit Strafandrohung für jeden Wiederholungsfall (§23(3) BetrVG hinweisen. Das kommt dann noch zum Ordnungsgeld der Gewerbeaufsicht "obendrauf".
Erstellt am 30.05.2008 um 16:05 Uhr von ceebee
Hallo Petrus,
diese Kollegen arbeiten natürlich bezahlt, allerdings nur für 40 Stunden. Darüber hinaus wird nichts bezahlt und nichts mit Freizeit ausgeglichen. So steht es auch (gesetzeswidrig) in unseren Verträgen. Wir hatten vor kurzem einen Kollegen, der gekündigt wurde, und sein Anwalt wollte eigentlich in Sachen zu viele Überstunden gegen die Agentur vorgehen, aber der Kollege hat dies abgelehnt wegen "zu großer Welle machen". So läuft das hier in der Werbung. Die Leute sind glücklich darüber, in so einem unglaublich hippen Gewerbe zu arbeiten, das so cool und so kreativ ist, da fällt das Interesse am Arbeitsrecht bei fast allen völlig unter den Tisch. :-(
Aber zu unserer Problematik: Wenn wir nun davon ausgehen, daß wir eine Sitzung einberufen und einen Wahlvorstand bennenen wollen (von den übrigen Kollegen außerhalb des Betriebsrates will das niemand werden), und von uns drei Mitgliedern erklärt sich keiner dazu bereit, den Wahlvorstand zu bilden, wie ist denn da eigentlich genau die Rechtslage? Von den drei Damen, die wir sind, will nämlich keiner mehr. Und ohne Wahlvorstand geht doch nichts, oder?
Liebe Grüße
ceebee
Erstellt am 30.05.2008 um 17:06 Uhr von Petrus
dann ist der Rest geschäftsführend im Amt bis 2010...
Erstellt am 30.05.2008 um 17:20 Uhr von ceebee
Das kann aber doch nicht sein! Der gesamte Betriebsrat tritt in einer ordentlichen Sitzung zurück, mit einstimmigem Beschluß und entsprechendem Protokoll. Dann findet sich kein Wahlvorstand und keine Kollegen für eine Neuwahl, und wir sollen trotzdem weitermachen? Dann bin ich vermutlich bald reif für die Klapse, oder ich muß kündigen. Ich hätte nicht gedacht, daß dieser Job selbst dann noch eine Eisenkugel an meinem Bein ist, wenn ich ihn überhaupt nicht mehr machen will oder kann. Wenn das wirklich so ist, dann bereue ich sehr, mich jemals dafür engagiert zu haben...
Aber trotzdem vielen Dank für deine Auskunft, Petrus.
Liebe Grüße
ceebee
Erstellt am 30.05.2008 um 18:42 Uhr von Kölner
@ceebee
Damit Du nicht in die Klape kommst...
...kannst Du einfach mit sofortiger Wirkung das Mandat/Amt niederlegen!
Erstellt am 02.06.2008 um 12:02 Uhr von ceebee
Hallo Kölner,
ich dachte eigentlich, das hätte ich mit dem Rücktritt des gesamten Betriebsrats schon getan... muß ich dann tatsächlich noch mal selbst mein Amt als Vorsitzende niederlegen?
Liebe Grüße
ceebee