Erstellt am 08.10.2015 um 10:39 Uhr von gironimo
Das geht schon. Es muss aber genau vorher bekanntgegeben worden sein, wann genau das Wahllokal geöffnet ist. Und die Urne und Unterlagen müssen sicher sein, wenn die Versammlung stattfindet.
Erstellt am 08.10.2015 um 14:03 Uhr von Pjöööng
Natürlich ist es sinnvoll, die Wahlurne gegen unbefugten Zugriff gesichert aufzubewahren. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist aber nur eine Versiegelung der Urne notwendig. Auf diesen darf auch nicht verzichtet werden wenn die Urne ausreichend gesichert verwahrt wird.