Erstellt am 09.05.2018 um 11:59 Uhr von Pjöööng
Zu a): § 19 der WO!
Zu b): Warum sollte das nicht gehen? Wichtig ist nur, dass der Wähler nur einen Wahlumschlag in die Urne gibt und dass bei der Auszählung darauf geachtet wird, dass nur ein Stimmzettel im Wahlumschlag ist Sollten ausnahmsweise zwei Stimmzettel im Wahlumschlag befindlich sein, wäre die Stimme(n) zumindest dann zu werten, wenn beide Stimmzettel gleichlautend ausgefüllt sind.
Erstellt am 09.05.2018 um 13:06 Uhr von nicht brauchen
zu b:) dem würde ich widersprechen. Wenn 2 Stimmzettel in dem Umschlag sind so sind beide als ungültig zu erklären. Ich würde nicht mal annähernd auf die Idee kommen, dass ich diese vergleiche. 1 Umschlag 1 Stimmzettel ansonsten ungültig...
Erstellt am 09.05.2018 um 13:14 Uhr von celestro
@ von nicht brauchen
Pjöööngs Ansicht ist aber völlig richtig.
Erstellt am 09.05.2018 um 13:26 Uhr von MaJoK
Da ihr genau so viele Stimmzettel herstellt wie ihr wahlberechtigte AN habt, woher nehmt ihr dann den nun benötigten Stimmzettel.
Sorry aber so ein Quatsch habe ich ja noch nie gehört.. Ein durchschnittlich gebildeter AN sollte wohl in der Lage sein, seine Sinne beisammen zu haben und seine Kreuze richtig zu machen,ansonsten ungültig.
Wie lange wollte ihr den sonst dieses Spielchen machen?
Bei jeder anderen Wahl bekommt jeder Bürger einen ( 1 ) Stimmzettel und nicht noch eine zweite Chance.
Erstellt am 09.05.2018 um 14:11 Uhr von celestro
@ MaJoK
Kannst du Dich nicht endlich aus diesem Forum entfernen ? Du redest einen Stuss, daß ist wirklich nicht zu fassen.
Bei der Bundestagswahl bekommst Du auch einen neuen Zettel, wenn Du ihn brauchst. Und ein WV, der die Stimmzettel genau auf MA herstellt gehört geteert und gefedert.
Abgesehen davon, ist die Wahlbeteiligung in den allerseltensten Fällen = 100%, es dürften also noch Zettel übrig sein.
Erstellt am 09.05.2018 um 14:12 Uhr von Wahlfrage 2018
@ MaJoK
Und hast Du hier eine rechtliche Grundlage für uns? Wahlordnung gibt da leider nicht allzu viel her.
Erstellt am 09.05.2018 um 14:13 Uhr von nicht brauchen
Majok
Bei der Kommunalwahl in Bayern kann man kummulieren und panaschieren. In einem kleinen Landkreis gibt es 60 Kreisräte. Man hat 60 Stimmen. Man darf häufeln (bis zu 3 Stimmen einem Bewerber. Wild in der Liste quer durch die verschiedenen Parteien ankreuzen. Bei einer Partei ein Listenkreuz machen. Was man nicht darf: 61 Stimmen vergeben...Wenn man jetzt nachzählt und hat 61 Kreuze? Dann geht man nach vorne und holt sich einen neuen Wahlzettel. Wenn die Wahl bis 18 Uhr geht und man um 17:59 kommt so darf man wählen so lange man halt braucht. Die Tür wird um 18:00 Uhr geschlossen um zu zeigen, dass jetzt keiner mehr wählen kommen darf. Nach Abgabe des letzten Stimmzettels wird die Tür wieder geöffnet. Wenn du willst kannst du auch noch 2 Tage da umentscheiden 62 Kreuze machen usw... keiner darf dich daran hindern... Du bekommst soviele Wahlzettel wie du willst. Man kann so die offizielle Bekanntgabe des Wahlergebnisses enorm verzögern.
Warum sollen eigentlich nur durchschnittlich gebildete AN wählen dürfen? Wenn man jetzt unterm Schnitt liegt so ist das halt schwer.
Erstellt am 09.05.2018 um 14:39 Uhr von Pjöööng
Zitat (MaJoK):
"Da ihr genau so viele Stimmzettel herstellt wie ihr wahlberechtigte AN habt, woher nehmt ihr dann den nun benötigten Stimmzettel."
Zumal die ja auch namentlich gekennzeichnet werden, damit niemand seinen Stimmzettel verwechselt?
Zitat (MaJoK):
"Ein durchschnittlich gebildeter AN sollte wohl in der Lage sein ..."
Glaubst Du ernsthaft, Du könntest beurteilen wozu ein durchschnittlich gebildeter AN in der Lage ist?
Erstellt am 09.05.2018 um 14:48 Uhr von celestro
"Ein durchschnittlich gebildeter AN sollte wohl in der Lage sein, seine Sinne beisammen zu haben und seine Kreuze richtig zu machen,ansonsten ungültig."
Und ein durchschnittlich gebildetes BRM würde nicht ständig so völlig falsches Zeug hier ins Forum kübeln.