Erstellt am 29.01.2014 um 07:39 Uhr von Nubbel
wenn ihr es nur eine liste gab ist das so richtig.
erstaunlich, bei 1001-1500 mitarbeitern nur eine liste?
Erstellt am 29.01.2014 um 07:43 Uhr von Lexipedia
@paluga
Listen- oder Personenwahl?
Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel müssen so sein wie auf dem Wahlvorschlag.
Bei nur einer Liste kann der Wähler seine max. 15 Stimmen auf seine Favoriten verteilen wie er will. Bei mehreren Listen kann man nur eine Liste wählen! Da hast du dann pech. Es sei denn dur gehörst dem Minderheitengeschlecht an! Dann kann es sein, dass du eine Sprung in den BR machen kannst mit wenigen Stimmen.
Erstellt am 29.01.2014 um 07:55 Uhr von Oblatixx
Der Listenvertreter entscheidet, bevor es zum Sammeln von Stützunterschrieften geht, (mit oder ohne Abstimmung mit den anderen) über den Platz auf der Liste. Das ist dann bindend.
Wenn Du meinst, einen schlechten Platz bekommen zu haben, dann mach eine neue Liste auf und suche dir Mitstreiter. Der Wahlvorstand wird dich dann irgendwann auffordern, dich zu entscheiden, auf welcher Liste du bleiben willst und spätestens dann habt ihr eine Listenwahl.
Viel Erfolg!
Erstellt am 29.01.2014 um 08:21 Uhr von paluga
Erstmal Danke für die Antworten.
Ich finde das es so keine gerechte Wahl ist. Naja, dann ist es wohl so.
Desweiteren ist die Situation so das wir ein Hauptwerk ( 1000 Mitarbeiter ) und eine Zweigstelle ( 100 Mitarbeiter ) haben. Ich bin leider in der Zweigstelle und es ist mir nicht gestattet durch Hauptwerk zu gehen um mich persönlich vorzustellen.
Somit hat der jetzige Betriebsrat wohl das was er haben möchte, nämlich keine Konkurrenten für die anstehende Wahl. Und das in einer Demokratie :-(
Erstellt am 29.01.2014 um 08:27 Uhr von Nubbel
wie weit ist die zweigstelle vom hauptwerk entfernt?
Erstellt am 29.01.2014 um 08:34 Uhr von paluga
Erstellt am 29.01.2014 um 08:39 Uhr von Nubbel
mist, das reicht nicht.
ist die liste schon beim wahlvorstand?
Erstellt am 29.01.2014 um 08:42 Uhr von paluga
was reicht nicht ??
Liste ist wohl beim Wahlvorstand eingereicht
Erstellt am 29.01.2014 um 08:48 Uhr von Nubbel
50 km entfernung reichen nicht für nen eigenen br.
schade, in 4 jahren reichst du ne eigene liste ein. dann müsstest du, rein rechnerisch, drin sein
Erstellt am 29.01.2014 um 08:56 Uhr von pillepalleTR
Nubbel spielt auf §4 Abs.1 Nr.1 BetrVG an.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__4.html
Dabei spielt allerdings nicht nur die Entfernung in km eine Rolle, sondern auch die Verkehrsanbindung bzw. die Verkehrsbedingungen entlang der Stecke.
D.h. stehe ich auf den 50 km regelmäßig 2 Stunden im Stau und ist der Hauptbetrieb nicht schneller (z.B. per Bahn; ÖPNV) zu erreichen, kann das schon eine "weite räumlichen Entfernung" sein.
(siehe Kommentierung z:B. Fitting, 26. Aufl. §4 RN 17 ff -insbes. RN20:
BAG 23.09.60 AP Nr.4 zu §3 BetrVG)
Pauschal zu sagen "reicht nicht", reicht nicht!
Erstellt am 29.01.2014 um 09:18 Uhr von Oblatixx
@paluga
Ist denn die Frist für die Einreichung schon um? Wenn nicht, kannst Du immer noch deine eigene Liste machen und abgeben. Wäre doch schade, noch 4 Jahre zu warten.
Erstellt am 29.01.2014 um 09:26 Uhr von paluga
@ Oblatixx, wie mache ich eine eigene Liste und welchen Zeck hat dieses dann ??
Erstellt am 29.01.2014 um 09:52 Uhr von Oblatixx
Der Zweck? Man kann sich nicht mehr die Person seiner Wahl raussuchen, sondern nur eine Liste. Nach dHondt werden dann die gesammelten Stimmen ausgewertet und die Mitglieder ziehen von obern herunter in den BR ein.
Und ein paar Stimmen solltest Du wohl schon erhalten, dass es vielleicht für einen Platz im BR reicht.
Klick mal oben auf den blauen Reiter Betriebsratswahl, da solltest du alles finden, was für dich interessant ist.
Wichtig ist nur, dass die Frist noch nicht rum ist. Aber das kannst Du ja am Wahlausschreiben nachlesen.