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Stimmzettel

T
Tanja
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe als Wahlvorstand Briefwahlunterlagen für unsere BR-Wahl in zwei Wochen verschickt. Jetzt habe ich festgestellt, das auf dem Stimmzettel bei zwei Bewerbern die Art der Beschäftigung (Sachbearbeiterin + gewerblicher Mitarbeiter) vertauscht wurde.

Sind die Stimmzettel jetzt ungültig oder muss ich den Briefwählern neue Stimmzettel zuschicken? Kann ich für unsere Wahl in zwei Wochen neue Stimmzettel ausgeben mit Berichtung der Art der Beschäftigung

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

09.04.2010 um 12:24 Uhr

§11 (2) Satz 2 WO: Die Stimmzettel für die Betriebsratswahl müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben.

Also neue Stimmzettel (am besten in einer anderen Farbe, Wahlumschläge ebenso) für alle.

B
BentoBox

09.04.2010 um 12:47 Uhr

"§11 (2) Satz 2 WO: Die Stimmzettel für die Betriebsratswahl müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben.

Also neue Stimmzettel (am besten in einer anderen Farbe, Wahlumschläge ebenso) für alle. Antwort 1 Erstellt am 09.04.2010 um 10:24 Uhr von Petrus"

Jawohl! "Happy Wahlanfechting" kann man da nur wünschen! Wenn der WV das jetzt noch macht, dann hat eine Wahlanfechtung auf jeden Fall Erfolg!

Aus meiner Sicht gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit::

Augen zu und durch!

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