Zitat von Relfe:
"Dämlicher kann man als AG das ja nicht machen und besser für den AN geht es auch nicht."
...und jedes Mal wenn man diesen Gedanken hat, sollte man sich überlegen ob man auch wirklich alle Informationen hat und nicht von einer Annahme ausgeht. Die meisten AG sind ja tatsächlich nicht vollkommen dämlich.
In diesem Fall ist die Annahme, dass der AG den MA tatsächlich einen Zettel unterschreiben ließ, auf dem so etwas stand wie "ich verzichte auf 4 Tage Urlaub, weil ich zu lange krank war".
Ernsthaft?! Das könnte man zwar aus dem ableiten, was Giborim geschrieben hat, aber ist die dämlichste aller möglichen Optionen auch wirklich die wahrscheinlichste? Eher nicht.
Wenn der AG nicht völlig dämlich ist, dann war das was der MA da unterschreiben musste, ein genehmigter Urlaubsantrag für einen Zeitraum in dem er eigentlich frei hatte. (Eine perverse Praktik, die aus dem Bereich der Altenpflege kenne, da wird gerne am Ende vom Jahr, bei der monatlichen Dienstplanung, Urlaub auf freie Tage verteilt, um noch "Urlaub abzubauen"). Natürlich ist das unzulässig, aber was der MA dann in der Hand hat, ist ein von ihm unterschriebener, genehmigter Urlaubsantrag für einen Zeitraum, in dem er auch tatsächlich nicht gearbeitet hat, also nichts womit ein RA so wirklich was anfangen kann.
...und mit seiner Unterschrift auf diesem (gefaketen, zurückdatierten) Urlaubsantrag, unterschreibt der MA faktisch ja auch dafür auf Urlaub zu verzichten.
Natürlich kann es auch sein, dass der AG wirklich extrem dämlich ist. Das ist schon auch eine Option, aber mMn eben nicht die wahrscheinlichste.