betriebsratswahl.deSeminare

Krankmeldung am selben Tag

G
Giborim
Jul 2022 bearbeitet

Ich habe für einen Tag eine Krankmeldung bereits erhalten darf ich an dem Tag arbeiten gehen und wenn es mir schlechter geht die bereits vorhandene Krankmeldung für den Tag abgeben ?

1.342025

Community-Antworten (25)

W
wdliss

29.06.2022 um 09:22 Uhr

Theoretisch sollte das gehen, praktisch machst du damit keine gute Figur.

M
Muschelschubser

29.06.2022 um 10:08 Uhr

Warum macht man damit keine gute Figur? Man hätte doch aufgrund der AU-Bescheinigung schon zu Hause bleiben können, hat es dann aber im Sinne des AG zumindest versucht.

Und eine AU-Bescheinigung stellt ja kein Arbeitsverbot dar. Wenn man sich arbeitsfähig fühlt, darf man auch hingehen. Und wenn es nicht mehr geht, bricht man den Arbeitstag eben ab. So lange die Erkrankung selbst keinen Schadensfall auslöst, genießt man dabei (entgegen sämtlicher Mythen) auch den vollen Versicherungsschutz.

Natürlich kommt es auch auf die Art der Erkrankung an. Bei Isolationspflicht wegen Corona ist das natürlich tabu. Und wenn der Arbeitgeber einen ein schlechtes Gewissen machen oder gar zur Arbeit zitieren will, sollte er aufpassen, seine Fürsorgepflicht nicht zu verletzen.

Man dürfte aber z.B. auch ohne AU-Bescheinigung bedenkenlos vorzeitig nach Hause gehen wenn es einem nicht gut geht. Die Zeit müsste voll vergütet und nicht nachgearbeitet werden (LAG Köln 4 Sa 290/17 vom 12.01.2018, ansonsten Verstoß gegen § 4 Abs. 1 EFZG).

Ich warne jedoch vor Ehrgeiz oder Hilfsbereitschaft an falscher Stelle. Natürlich ist es löblich, wenn man sich im Sinne der Kolleg*Innen Gedanken um die liegengebliebene Arbeit macht. Aber wenn das an die eigene Substanz geht, dann geht die Gesundheit vor und das Problem liegt beim Arbeitgeber.

F
fantil

29.06.2022 um 11:06 Uhr

Wenn ich eine AU-Bescheinigung habe und trotzdem arbeiten gehen ist diese AU-Bescheinigung hinfällig da ich ja offensichtlich nicht arbeitsunfähig bin und ich benötige dann, eine neue AU-Bescheinigung.

M
Moreno

29.06.2022 um 11:17 Uhr

Wie kommst Du darauf Fantil? Weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot darstellt, dürfen Krankgeschriebene wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn sie sich gesund und dienstfähig fühlen. Übrigens verliert die AU ihre Gültigkeit dadurch nicht. Wer also arbeiten will trotz Krankschreibung, dann aber merkt, dass er sich überschätzt hat, darf wieder nach Hause und sich bis zum Ablauf der Krankschreibung auskurieren. Quelle PraktischArzt

R
Relfe

29.06.2022 um 11:26 Uhr

@fantil da liegst Du aber falsch, die AUB wird nicht ungültig weil man zwischendurch einen Arbeitsversuch gestartet hat.

https://www.praktischarzt.de/ratgeber/arbeiten-trotz-krankschreibung/

Zitat: Weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot darstellt, dürfen Krankgeschriebene wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn sie sich gesund und dienstfähig fühlen. Übrigens verliert die AU ihre Gültigkeit dadurch nicht. Wer also arbeiten will trotz Krankschreibung, dann aber merkt, dass er sich überschätzt hat, darf wieder nach Hause und sich bis zum Ablauf der Krankschreibung auskurieren.

W
wdliss

29.06.2022 um 12:24 Uhr

@Muschelschubser: um es mit meinem GF zu sagen: Ein erwachsener Mensch sollte in der Lage sein, vor der Arbeit zu entscheiden ob er krank ist oder nicht.

M
Muschelschubser

29.06.2022 um 13:47 Uhr

@wdliss

Naja, man kann manchmal morgens Bäume ausreißen und Mittags taumeln.

Frag mal einen Teil der COVID-19-Rekonvaleszenten, wie lange diese Phase andauern kann.

Nach meiner Knie-OP ging es mir morgens auch super, nach 3 Stunden am Schreibtisch dachte ich zunächst mein Bein wäre steif. Oder meine Nasen-Nebenhöhlen-OP, bei der man Stundenlang den Alltag bewältigen kann, ehe dann bei zu viel Bewegung doch wieder eine Blutspende durch die Nase stattfand.

Diese Aufzählung von Beispielen ist sicher noch lange nicht vollständig.

Insofern weiß ich schon, was ich von manchen Plattitüden aus der Chefetage zu halten habe...

Ansonsten ist rein juristisch sicherlich alles bereits gesagt.

C
celestro

29.06.2022 um 13:56 Uhr

fände eine solche Vorgehensweise trotzdem "absurd". Ich gehe zum Arzt, der eine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Und dann latsche ich zur Arbeit und versuche es trotzdem? Muss man das verstehen?

M
Muschelschubser

29.06.2022 um 14:01 Uhr

Solange man die Hintergründe der Idee nicht kennt, kann man sie eigentlich weder sinnstiftend noch absurd finden.

Gefährlich würde ich es nur finden, wenn der Druck im Betrieb so hoch gehalten wird, dass man deswegen trotzdem unbedingt erstmal zur Arbeit will. Deshalb wäre es in der Tat interessant, mehr zu erfahren.

C
celestro

29.06.2022 um 14:07 Uhr

"Solange man die Hintergründe der Idee nicht kennt, kann man sie eigentlich weder sinnstiftend noch absurd finden."

Doch ... wenn man zum Arzt geht und der einen untersucht und mit einem redet und dann sagt: "Sie sind AU" ... ist es in meinen Augen schon ziemlich absurd, dann zur Arbeit zu gehen und es "zu versuchen".

Wenn man "noch so fit ist", das man es doch probieren will, sollte der Arzt einem ja keine AU geben.

M
Moreno

29.06.2022 um 15:41 Uhr

Naja mir kann es ja hundeelend gehen und ich geh Abends zum Doktor der schreibt mich drei Tage krank und morgens steh ich auf und es geht mir gut. Dann denk ich ach die armen Kollegen ich geh mal auf Arbeit dann gehts doch nicht okay versucht. Ist nix verwerfliches dran und kann passieren. Ich persönlich würde mir immer meine verschriebene AU Zeit nehmen zum ausruhen. Denn wie heißt es so schön...keine Firma liegt nachts wach und denkt an Dich! ;-)

R
Rakshazar

29.06.2022 um 17:47 Uhr

@moreno das ist aber ein ganz anderer Fall. Wenn du morgens tatsächlich wieder fit sein solltest (im Vergleich zum Vorabend), bist du sogar verpflichtet wieder zur Arbeit zu gehen. Celestro hat da schon ganz recht, es ist völlig absurd erst zum Arzt zu gehen und sich AU schreiben zu lassen um dann doch zur Arbeit zu gehen und es doch zu versuchen. Macht keinen Sinn. Da brauche ich mir das nicht antun, wenn es mir auf der Arbeit nicht gut geht, kann ich auch dann gehen.

M
Moreno

29.06.2022 um 18:03 Uhr

Rakshazar eine Pflicht die in keinster Weise kontrollierbar ist meinst nicht auch? Hier steht ja auch nirgends, dass Giborim morgens zum Arzt gegangen ist...das wäre auch für mich auch unlogisch.

C
celestro

29.06.2022 um 18:15 Uhr

Wie soll man das sonst verstehen?

Überschrift: "Krankmeldung am selben Tag"

Text: "Ich habe für einen Tag eine Krankmeldung bereits erhalten"

G
Giborim

30.06.2022 um 06:56 Uhr

So hier mal eine Antwort in verständlicher Sprache und ohne schlechtes Gewissen. Ich war den Tag vorher bei meinem Arzt dieser schrieb mich dann wegen Neurasthenie Krank. Morgens war ich dann davon überzeugt das es mir doch nicht so schlecht geht und ich durchaus in der Lage bin auf Arbeit zukommen ( zumal hier nicht mal versteckt Druck auf jemanden ausgeübt wird , ein Kollege wurde wegen zu vielen Kranktagen dazu genötigt dafür zu unterschreiben das er auf seine letzten 4 Urlaubstage verzichtet ). Jetzt habe ich im Laufe des Tages gemerkt das man ab und zu doch mal lieber auf seine Ärzte hören sollte und krank daheim bleibt . Gesagt getan , bin gespannt was das jetzt wieder für Konsequenzen haben wird . Vielen Dank für die vielen Antworten

R
rtjum

30.06.2022 um 10:23 Uhr

"ein Kollege wurde wegen zu vielen Kranktagen dazu genötigt dafür zu unterschreiben das er auf seine letzten 4 Urlaubstage verzichtet " na dann hoffe ich mal, dass der Kollege den AG verklagt hat und der BR das betriebsöffentlich gemacht und den AG dafür an den Pranger gestellt hat.

R
Relfe

30.06.2022 um 10:51 Uhr

dann hat der Kollege das ja schriftlich, wenn er dafür unterschreiben musste. Dämlicher kann man als AG das ja nicht machen und besser für den AN geht es auch nicht. Schriftstück zum RA bringen, den Rest erledigt dieser dann.

§
§§Reiter

30.06.2022 um 14:09 Uhr

Zitat von Relfe: "Dämlicher kann man als AG das ja nicht machen und besser für den AN geht es auch nicht."

...und jedes Mal wenn man diesen Gedanken hat, sollte man sich überlegen ob man auch wirklich alle Informationen hat und nicht von einer Annahme ausgeht. Die meisten AG sind ja tatsächlich nicht vollkommen dämlich. In diesem Fall ist die Annahme, dass der AG den MA tatsächlich einen Zettel unterschreiben ließ, auf dem so etwas stand wie "ich verzichte auf 4 Tage Urlaub, weil ich zu lange krank war". Ernsthaft?! Das könnte man zwar aus dem ableiten, was Giborim geschrieben hat, aber ist die dämlichste aller möglichen Optionen auch wirklich die wahrscheinlichste? Eher nicht. Wenn der AG nicht völlig dämlich ist, dann war das was der MA da unterschreiben musste, ein genehmigter Urlaubsantrag für einen Zeitraum in dem er eigentlich frei hatte. (Eine perverse Praktik, die aus dem Bereich der Altenpflege kenne, da wird gerne am Ende vom Jahr, bei der monatlichen Dienstplanung, Urlaub auf freie Tage verteilt, um noch "Urlaub abzubauen"). Natürlich ist das unzulässig, aber was der MA dann in der Hand hat, ist ein von ihm unterschriebener, genehmigter Urlaubsantrag für einen Zeitraum, in dem er auch tatsächlich nicht gearbeitet hat, also nichts womit ein RA so wirklich was anfangen kann. ...und mit seiner Unterschrift auf diesem (gefaketen, zurückdatierten) Urlaubsantrag, unterschreibt der MA faktisch ja auch dafür auf Urlaub zu verzichten.

Natürlich kann es auch sein, dass der AG wirklich extrem dämlich ist. Das ist schon auch eine Option, aber mMn eben nicht die wahrscheinlichste.

R
Relfe

30.06.2022 um 14:46 Uhr

@§§reiter

da war @Relfe wohl wieder leichtgläubig mit @Giborim :-)

E
EDDFBR

30.06.2022 um 18:48 Uhr

Ich hab da auch noch ein paar Gedanken dazu:

  1. Korrekte Begriffe! Eine "Krankmeldung" ist erstmal die nicht formgebundene Mitteilung an den Arbeitgeber, dass ich mich als nicht arbeitsfähig erachte. Dagegen bedeutet "AU-Bescheinigung", dass mir ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum bescheinigt hat.
  2. Eine AU-Bescheinigung begründet kein Arbeitsverbot. Ich kann eine AU-Bescheinigung haben und trotzdem arbeiten. Ob ich das tue unterliegt meiner eigenen Beurteilung. Wenn es mir gutgeht, kann ich natürlich arbeiten. Und wenn ich dann feststelle, dass ich die volle Arbeitszeit nicht durchhalte, dann melde ich mich als arbeitsunfähig ab.
  3. Eine ärztliche AU-Bescheinigung muss ich nach dem Gesetz erst dann vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert. Habe ich am ersten Tag noch gearbeitet, und bin erst im Laufe des Arbeitstags AU geworden, so zählt dieser zu den 3 Tagen nicht mit. Der AG kann verlangen, dass eine AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten AU-Tag vorgelegt werden muss. Habe ich am ersten Tag noch gearbeitet, und bin erst im Laufe des Arbeitstags AU geworden, so muss ich in diesem Fall die ärztliche AU-Bescheinigung am darauffolgenden Tag vorlegen.

"Wie das aussieht oder wirkt" geht niemanden was an. Ob ich eine AU-Bescheinigung habe hat solange niemanden zu interessieren, bis ich sie meinem Arbeitgeber vorlege.

C
celestro

01.07.2022 um 12:33 Uhr

"dann hat der Kollege das ja schriftlich, wenn er dafür unterschreiben musste."

Das heißt erst einmal nur, das dem AN ein Schriftstück vorgelegt wurde und dieser das unterschrieben hat. Das der AN eine Kopie / eine eigene Ausfertigung bekommen hat, ist nicht sicher.

@Giborim

Da würde sich für mich jetzt die Frage ergeben, ob Du durch Dein "zur Arbeit gehen" die AU-Bescheinigung quasi wertlos gemacht hast und dann (wenn Du mittags merkst ... geht doch nicht) eine neue benötigt hättest. Das solltest Du vielleicht mal mit Leuten bereden, die sich mit sowas auskennen. Also z.B. mit der Krankenkasse.

M
Moreno

01.07.2022 um 13:20 Uhr

Celestro, dass die AU ihre Gültigkeit nicht verliert ist hier aber schon geschrieben worden!

M
Muschelschubser

01.07.2022 um 13:23 Uhr

Und selbst wenn die AU ungültig wäre. Geht man zur Arbeit, und geht vorzeitig krank nach Hause, dann gilt der Tag als vollständig gearbeitet.

Insofern geht man kein Risiko ein, egal wie man die AU-Bescheinigung auslegt.

R
Relfe

01.07.2022 um 14:12 Uhr

die AUB verliert seine Gültigkeit nicht. Die Einschätzung des Arztes verändert sich doch nicht, weil der AN sich nicht daran hält.

https://www.praktischarzt.de/ratgeber/arbeiten-trotz-krankschreibung/

https://www.barmer.de/firmenkunden/gesund-arbeiten/gesundheitsthemen/trotz-krankschreibung-arbeiten-1056830

C
celestro

01.07.2022 um 14:58 Uhr

"Celestro, dass die AU ihre Gültigkeit nicht verliert ist hier aber schon geschrieben worden!"

richtig, Sorry! Allerdings würde ich das trotzdem nochmal abklären ... denn letztlich ist das eine Info von einer Ärzteseite ohne ein Datum, von wann die Info ist. Kann man sich drauf verlassen ... ICH würde es nicht.

Ihre Antwort