Erstellt am 01.09.2021 um 17:13 Uhr von celestro
Wie bitte?
"Wäre es nicht richtig, wenn Person A am Mo-Mi seinen K Tag hat da er bereits davor die Woche krank gewesen ist und gleichzeitig am Samstag seinen freien Tag bekommt wie davor die Wochen?"
Was für ein Tag ist dieser "K Tag"?
"Man kann ja nicht davon ausgehen das Person A Montag bzw. Die Woche darauf erscheint da er ja eine voraussichtliche krankschreiben hat."
Die "AU-Bescheinigung" ist eigentlich immer "voraussichtlich".
Erstellt am 02.09.2021 um 06:06 Uhr von BRHamburg
K - Tage = Krankheitstage!? Zur Frage: Nein! Die Lage des freien Tags der Vorwoche spielt hier keine Rolle. Der Kollege hat zum einen seinen freien Tag bekommen. Zum anderen, wie soll das funktionieren wenn in einem Betrieb die Pläne für vier Wochen geschrieben und geplant werden und jemand den ganzen Monat krank ist? Soll er dann alle freien Tage mit in den nächsten Monat nehmen?
Erstellt am 02.09.2021 um 07:22 Uhr von seehas
Wenn er an seinem freien Tag krank geschrieben ist, dann ist der freie Tag "verbraucht". Wenn er krank ist, werden die Arbeitszeiten so gerechnet wie wenn er gesund gewesen wäre und gearbeitet hätte. Wenn ein Dienstplan geschrieben ist, dann gelten die dort hinterlegten Zeiten.
Erstellt am 02.09.2021 um 08:12 Uhr von Relfe
Zitat:
Wäre es nicht richtig, wenn Person A am Mo-Mi seinen K Tag hat da er bereits davor die Woche krank gewesen ist und gleichzeitig am Samstag seinen freien Tag bekommt wie davor die Wochen? Man kann ja nicht davon ausgehen das Person A Montag bzw. Die Woche darauf erscheint da er ja eine voraussichtliche krankschreiben hat.
wieso kann man nicht davon ausgehen, das ein MA am Ende der Krankschreibung wieder zur Arbeit erscheint? für mich ist das normal, das ein MA am Ende seiner Krankschreibung zur Arbeit erscheint.
Wenn der MA sich z.B. am Freitag gemeldet hätte, das es ihm noch nicht besser geht, dann kann man zumindestens für den Montag seine Abwesenheit wegen Arztbescuh einplanen, aber grundsätzlich zu erwarten, das ein MA am Ende der Krankschreibung weiter krank ist, ist schon etwas abwegig.
Erstellt am 02.09.2021 um 09:41 Uhr von EDDFBR
Moin,
generell wird davon ausgegangen dass es sich bei zwei AU Bescheinigungen mit demselben Grund, zwischen denen nur "frei" Tage liegen, um eine fortlaufende AU handelt. D.h. auch die dazwischen liegenden Tage sind wie "AU" zu behandeln.
Die Folgebescheinigung muss grundsätzlich ab dem nächsten Werktag, der auf das Ende der Erstbescheinigung folgt, ausgestellt sein, und im Regelfall spätestens nach 3 Werktagen beim Arbeitgeber vorliegen (Abweichungen können durch AV, BV oder TV gegeben sein). Wichtig ist auch, dass die AU-Bescheinigung nach spätestens einer Woche bei der Krankenkasse vorliegt!!!