Hallo,
ich hab eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen.

Wir haben Neuwahlen gehabt, benötigte Gremium-Anzahl waren 7. Jetzt hatten sich nur 4 AN auf die Wählerliste aufgeschrieben. Leider war ich falsch informiert und war der Meinung, dass die Wahl damit beendet ist, da wir die Anzahl nicht erreicht haben und hab die Listen schon abgehängt. Eigentlicher Wahltermin wäre der 12.1.23. Nach §9 BetrVG müssten wir dann ja die kleinere Gremiumzahl nehmen. In dem Fall ein 3er Gremium.
Wenn wir jetzt ein Beschluss machen zur Fristverlängerung, an welche Fristen muss man sich halten? Also wie lang können die Listen dann aushängen?
Und dürfte ich die alte Liste, wo die 4 AN schon drauf stehen, einfach wieder aufhängen?

Ich hoffe es ist verständlich geschrieben und mir kann einer helfen. Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße