Erstellt am 17.10.2019 um 16:11 Uhr von celestro
Warum willst Du die Frist überhaupt verlängern?
Erstellt am 17.10.2019 um 19:55 Uhr von Koszyk
Weil wir die wählerlisten in der vorgegeben Zeit noch nicht bekommen haben.
Erstellt am 17.10.2019 um 20:05 Uhr von Krambambuli
Aber welche Frist? Seit ihr im veteinfachtem Wahlverfahren? Dann solltet ihr lieber beschließen, dass Arbeitsgericht anzurufen.
Erstellt am 19.10.2019 um 00:50 Uhr von celestro
egal in welchem Wahlverfahren man ist. Interessiert sich der AG nicht für die gesetzte Frist (so Sie denn ausreichend lang war), macht man sich bloß lächerlich, wenn man eine Fristverlängerung hinterher schiebt.