Erstellt am 14.03.2006 um 06:42 Uhr von Frank B.
Erstellt am 14.03.2006 um 06:59 Uhr von Frankie
Er hat die frist versäumt und will nun keine neue Anhörung schreiben und teilt lediglich mit das er die Anhörungsfrist verlängert.
Erstellt am 14.03.2006 um 07:41 Uhr von Frank B.
Anhörungsfrist für was?
Für eine Kündigung? Kann er nicht, die ergibt sich aus dem Gesetz.
Erstellt am 14.03.2006 um 22:40 Uhr von Kölner
Eine Fristverlängerung können BR+AG in Angelegenheiten des § 102 BetrVg durchaus vereinbaren...dem BAG sei Dank!