Kandidatur nach Einreichung einer gültigen Liste zurückziehen?
nach einreichung einer gültigen liste mit 7 kandidaten (7 betriebsräte sind zu wählen) möchte einer der kandidaten seine kandidatur zurückziehen.
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ist das rechtlich möglich? wenn ja, muß der wahlvorstand dann eine fristverlängerung geben?
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was passiert, wenn der betriebsrat mit den 7 kandidaten gewählt wird und der betreffende kandidat lehnt dann seine wahl ab? wird dann automatisch ein betriebsrat mit 5 betriebsräten für die nächsten 4 jahre seine arbeit aufnehmen oder sind neuwahlen erforderlich?
Community-Antworten (1)
21.03.2006 um 08:34 Uhr
Hallo,
zu 1.:Zurückziehen nicht möglich,aber er braucht dann ja die wahl nicht anzunehmen
zu 2.:Richtig 5 Bertriebsratsmitglieder
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