Hallo, durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds bereits im September, standen bei uns nun Neuwahlen an, da wir nur noch 4 Mitglieder waren, ohne Ersatzmitglied.
Für die Größe unseres Standortes wäre es ein Gremium von 7 Mitgliedern zu wählen.
Eine Neuwahl wurde von uns vorbereitet, allerdings (so wurde uns im nachhinein von den Kollegen*innen mitgeteilt) nicht ausreichend genug im Haus publik gemacht....
Die Wahl war für den 12.01.2023 vorgesehen.
Da sich aber für den geplanten und vorgesehenen Zeitraum nicht genügend Wahlbewerber*innen auf der ausgehängten Vorschlagsliste eingetragen haben, wurde von uns, ohne Betriebsvereinbarung, die Frist für die Vorschläge um eine Woche verlängert und diese Info hatten wir, weil wir es einfach nicht wussten, den Kollegen*innen weitergegeben.
Das war wohl schon nicht korrekt.
Bereits zum Jahresende haben wir die Liste abgehängt, weil sich bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 4 Wahlbewerber aufgeschrieben haben und wir davon ausgegangen sind, dass die Wahl nun nicht stattfinden kann, weil zu wenig Bewerber und eben auch die Nachfrist schon überschritten war.
Nun wissen wir lt. §9BetrVG , dass wir auch mit 5 oder in dem Fall mit 3 Wahlbewerbern eine Wahl hätten durchführen können, auch ohne Fristverlängerung.
Jetzt werden wir natürlich zu Recht von allen Seiten angesprochen, dass es nicht sein kann, dass es keinen Betriebsrat bei uns mehr gibt, da nicht genügend Bewerber.
Das haben wir in vorauseilendem "Pflichtbewusstsein" sowohl den Abteilungen im Haus und der ärztlichen Leitung an unserem Standort, als auch der Geschäftsführung etc. mitgeteilt.
Gerne würden wir noch einmal einen Versuch für eine Wahl planen. Allerdings werden wir aus den im "www" aufgeführten Foren diesbezüglich nicht wirklich schlau.
Die erste Frage, die sich auftut ist, ob wir als "Noch"-Betriebsrat, der wir ja nun eigentlich nicht mehr sind, nochmal eine Wahl mit allem was drumrum sein muss vornehmen können? Sind wir denn noch Amt und wenn ja, wie lange?
Kann hierfür die bereits bestehende Wahlvorschlagsliste mit den 4 Wahlvorschlägen wieder ausgehängt werden oder muss eine komplett neue erstellt werden?
Des weiteren ist es für uns wichtig zu wissen, ob wir durch einen Beschluss auch eine juristische Beratung für uns als "BR" in Anspruch nehmen können?
Es gibt einige Fragen und wir hoffen, dass ihr uns da, baldmöglich, weiterhelfen könnt?
Wäre wirklich sehr hilfreich und wir sehr dankbar für.