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BR-ungültig - Neuwahlen, wenn letzte BR-Wahl im Februar 2005 war?

K
Katerchen
Nov 2016 bearbeitet

Wer kennt sich aus? Im Februar 2005 haben wir einen neuen Betriebsrat gewählt. Im Jahre 2006 wären die rechtl. Wahlen gewesen. Wir haben aber in Absprache mit dem Chef (wegen der gerade angefallenen Schulungskosten des neuen BR und des Firmenumzugs) keine erneuten Wahlen gemacht. Haben wir jetzt einen BR (Monatsg.,Sitzungen, Versammlungen,BR-Vereinbarungen sind erfolgt) oder ist das jetzt ungültig ? Müssen Neuwahlen erfolgen ?

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Community-Antworten (6)

D
DocPille

04.07.2007 um 18:11 Uhr

Frage:Seit wann seit Ihr in Amt und Würden,genaues Datum.

K
Katerchen

04.07.2007 um 18:17 Uhr

Der BR besteht seit dem 18.02.2005

D
DocPille

04.07.2007 um 18:21 Uhr

Dann seit ihr zur Zeit Betriebsratslos.

Hat die Wahl ausserhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes stattgefunden und war der BR am 1.März des nächsten Wahljahres länger als ein Jahr im Amt,so endet die Amtszeit des BR spätestens am 31 Mai des Wahljahres.

§21 BetrVG

DAH
Der alte Heini

04.07.2007 um 23:52 Uhr

Ihr habt nicht einmal mehr den nachwirkenden Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder. Jetzt stellt sich die Frage, wie wird der Wahlvorstand bestellt. Sicher nicht durch den illegalen Betriebsrat.

M
Miezi21

05.07.2007 um 08:12 Uhr

Hallo,

da es ja keinen Betriebsrat gibt, wird auch die Wahl so eingleitet als hätte es nie einen gegeben.

Liebe Grüße

Miezi21

D
DocPille

05.07.2007 um 14:10 Uhr

Alles was ab den 01.06.06 beschlossen und abgeschlossen wurde ist ungültig.

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