Erstellt am 23.02.2006 um 15:22 Uhr von DocPille
Wenn am 31. ausgehängt,ist der 14.02.der letzte Tag.
Einzige Möglichkeit die ihr habt die Wahl innerhalb von 14 tagen nach bekanntgabe des wahlergebnisses anzufechten.
Mindestens 3 AN müssen dies tun,allerdings beim Arbeitsgericht.
Erstellt am 23.02.2006 um 15:25 Uhr von pippa
Habt Ihr den Wahlvorstand auf seinen Fehler aufmerksam gemacht bzw. sind die Wahlvorschläge schon bekannt gegeben worden?
Erstellt am 23.02.2006 um 15:33 Uhr von Clemens
Nein, bisher habe wir noch nichts in irgendeine Richtung getan. Hätten wir den nrechtlich eine Möglichkeit, gibt es vergleichbare Fälle. Hätte nicht auch der AG eine Möglichkeit, die Wahl anzufechten? Ich denke mal, dann könnte ich mit unserem Wahlvorstand noch einmal sprechen, so dass unsere Vorschlagsliste doch zur Wahl zugelassen wird. Im Grunde fände ich es komisch, den BR rauszuklagen. Ich würde mich lieber jetzt einer fairen Wahl stellen.
Die Wahlvorschläge sind noch nicht ausgehängt, von daher wäre die von mir angedachte "Schmuh-Lösung" auch noch möglich.
Erstellt am 23.02.2006 um 15:46 Uhr von pippa
Euer Wahlvorstand muß Euch doch die Einreichung mit Datum und Uhrzeit bestätigt haben. Daher würde ich den Wahlvorstand zunächst damit konfrontieren, daß die Frist im Wahlausschreiben falsch berechnet wurde und laut Wahlordnung Euere Liste rechtzeitig eingereicht wurde. Ich nehme doch nicht an, daß der Wahlvorstand sich derart blamieren möchte, indem die Wahl von denen auf Euerer Liste angefochten wird?
Erstellt am 23.02.2006 um 16:40 Uhr von w-j-l
Wenn der Wahlvorstand offensichtliche Fehler bei der Erstellung des Wahlausschreibens macht, dann kann er die korrigieren, soweit sich dadurch keine Beeinrträchtigung der Wahlchancen ergibt.
In Eurem Falle war die Fristenberechnung falsch. Also würde ich so vorgehen wie pippa es vorschlägt.
Seltsam dabei ist, das die Mindestfrist bis zur Wahl korrekt berechnet zu sein scheint.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 23.02.2006 um 17:30 Uhr von Verunsichert
@ w-j-l
Was meintest Du mit Mindestfrist zur Wahl?
Die Wahl bei Clemens Firma ist am 14. März (Dienstag), also muss das Wahlausschreiben am 30. Januar (Montag) – spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe – aufgehängt werden, da der Tag des Aushanges nicht mitgerechnet wird.
Wenn das Wahlausschreiben jedoch - wie im beschriebenen Fall - am 31. Januar (Dienstag) ausgehängt wird, endet der reguläre Fristablauf für die Vorschlagslisten am 14. Janaur (Dienstag), also vor Ablauf von zwei Wochen, und die Wahl muss am 15. März (Mittwoch) stattfinden.
Habe ich das jetzt richtig erfasst?
Erstellt am 23.02.2006 um 17:33 Uhr von Norden
Ich empfehle wieder einmal
http://www.betriebsratswahl.de/terminkalender/wahlkalender.php.
P.S. Wir hatten ein ähnliches Problem.
Erstellt am 23.02.2006 um 18:19 Uhr von Ramses II
Hierbei handelt es sich meines Erachtens nicht um einen "offensichtlichen" Fehler den der WV einfach korrigieren kann.
Die Wahl wird wohl in jedem Falle anfechtbar sein.
Vermutlich ist das Vernünftigste die "verspätete" Liste zuzulassen und den Mantel des Schweigens darüber zu breiten.