Wir haben am 14. März (einziger Wahltag) unsere BR-Wahl. Das Wahlausschreiben wurde im Laufe des 31. Januars ausgehängt. Die Frist zur Einreichung der Vorschlagsliste reichte bis zum 13. Februar um 17 Uhr.

Wir wollten auch eine Liste beim Wahlvorstand einreichen, leider war ein Kollege im Urlaub, so dass wir es nicht vor dem 13. Februar schaffen konnten.
Besser gesagt: Wir haben es erst um 17.05 Uhr des 13. Februar geschafft, den Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu erreichen.

Der teilte uns nun die Ungültigkeit unserer Liste mit; es muss dazu angemerkt werden, dass er selbst Kandidat einer Liste ist.

Jedenfalls haben wir, da verspätet, natürlich schlechte Chancen. Aber nun ist uns aufgefallen, dass beim Wahltermin 14. März das Wahlausschreiben bereits am 30. Janaur hätte aufgehangen worden sein müssen. Denn der Tag des Aushanges des Wahlausschreibens zählt bei der Berechnung (spätenstens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe) nicht mit, oder?

Bei einem Aushang am 31. Janaur müsste die Einreichungsfrist bis zum 14. Februar dauern und der Wahltermin der 15. März sein.

Bitte um Hilfe, was mir jetzt machen können.