Erstellt am 03.01.2023 um 18:22 Uhr von celestro
Entschuldige, aber ... hä? Gibt es den Text auch in verständlich? Und könntest Du bitte in Deinem anderen Thema bleiben? Dann haben alle User wenigstens den kompletten Hintergrund zur Hand.
Erstellt am 03.01.2023 um 18:24 Uhr von celestro
https://www.betriebsrat.com/br-forum/609324/fehlende-wahlausschreibung-aber-stuetzunterschriften-sammeln
Erstellt am 03.01.2023 um 18:46 Uhr von freientscheiden
Ich kenne mich halt hier nicht aus, sorry...Das Thema ist hier immer noch die BR-Neuwahl.
Man darf also Unterschriften sammeln bevor die Neuwahl bekannt wird. Der BR-Vorsitzende hat Vorteile um mit allen MA in Kontakt zu treten und für sein Team zu werben. Andere Kandidaten haben diese Möglichkeit nicht und wenn nur beschränkt. Außerdem wurde der Belegschaft nicht gebeichtet, dass der Wahlvorstand an den Rücktritt schuld ist, dem der BR-Vorsitzende auch gehörte wie andere zwei aus seinem Team.
Darf ein anderen Kandidat oder anderes Team betrieblich Kollegen und Kolleginnen per Mail oder Telefonisch kontaktieren, um seine Liste zu werben, denn die haben keine Freistellung und können sie nicht besuchen, auch wenn sie wussten wo? Oder kann man eine Betriebsversammlung dursetzen oder zumindest ein Schreiben deswegen allen MA per Post zu schicken? Hier muss doch der AG entscheiden, oder?
Erstellt am 03.01.2023 um 19:04 Uhr von Dummerhund
Vielleicht solltest du erst einmal erklären warum der Wahlvorstand schuld ist.
Ist der Betriebsrat denn einstimmig komplett zurück getreten oder hat einer dagegen gestimmt.
Erstellt am 04.01.2023 um 08:27 Uhr von celestro
"Vielleicht solltest du erst einmal erklären warum der Wahlvorstand schuld ist.
Ist der Betriebsrat denn einstimmig komplett zurück getreten oder hat einer dagegen gestimmt."
Ich halte Beides für völlig irrelevant.
@freientscheiden
bitte schreib in dem anderen Thema weiter:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/609324/fehlende-wahlausschreibung-aber-stuetzunterschriften-sammeln