Erstellt am 15.12.2022 um 10:50 Uhr von takkus
Um das auszurechnen muss man wahrscheinlich ein Mathematikstudium erfolgreich angefangen haben. Schwierig- schwierig. ?
Erstellt am 15.12.2022 um 10:58 Uhr von celestro
Es geht vermutlich um "Stichtag ist vorbei" plus 1 Sekunde = echt keine Kohle? Das ist natürlich bitter.
Erstellt am 15.12.2022 um 11:01 Uhr von Muschelschubser
Ich würde das tatsächlich mal prüfen lassen, aber rein rechnerisch sieht es so aus als würde ihm 1 Tag fehlen - was mehr als ärgerlich wäre.
Zumindest dürfte er auf 6 Gehälter kommen, so dass die für das T-Geld definierte Berechnungsgrundlage gegeben wäre.
Erstellt am 15.12.2022 um 11:05 Uhr von titapropper
Er fängt am 01.09.2022 in der Firma an. Die ersten 6 Monate sind Probezeit. An welchem Tag/ zu welchem Datum endet die Probezeit?
Erstellt am 15.12.2022 um 11:18 Uhr von celestro
Mir stellt sich eher die Frage, wieso man den Stichtag auf den letzten eines Monats legt ...
Erstellt am 15.12.2022 um 11:23 Uhr von Relfe
las mal philosophieren: am 28.02.2023 wäre der letzte Tag der Probezeit, d.h. an diesem Tag könnte der noch nach Probezeitregeln gekündigt werden.
Ob er dann Anspruch auf Transformationsgeld bereits erwirbt am 28.02.2023, wenn er die Probezeit noch nicht überstanden hat und ggf dann mit Transformationsgeld die Firma wegen Probezeitkündigung verlassen muss?
Irgendwie glaube ich ja, die 6 Monate enden am 01.03.2023 um 00:01 Uhr, mit Ende der Probezeit.
Erstellt am 15.12.2022 um 11:27 Uhr von Dummerhund
Ich denke Entscheidend könnte sein wenn folgender Textlaut im Arbeitsvertrag steht.
Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Sie beginnt mit dem Arbeitsvertrag und endet mit Ablauf des TT.MM.JJJJ.
Dann auf das Wort "Ablauf" achten.
Erstellt am 15.12.2022 um 11:51 Uhr von Nils1009
Die Probezeit lag bei 3 Monaten. Es geht hier um die Betriebszugehörigkeit. Wenn der Stichtag 28.02.23 ist. Ob ein Anspruch auf Transformationsgeld besteht oder tatsächlich die 6 Monate erst am 01.03 erreicht sind und somit kein Anspruch besteht.
Erstellt am 15.12.2022 um 11:58 Uhr von celestro
würde empfehlen, mal bei der IG Metall nachzufragen. Aber ich ahne Böses ....
Erstellt am 15.12.2022 um 12:30 Uhr von Catweazle
Das "mind. 6 Monate" bedeutet genau 6 Monate oder länger. Also sind die 6 Monate Betriebszugehörigkeit erreicht. Wenn das Wort mindestens fehlen würde hätten alle die kürzer oder länger im Betrieb sind keinen Anspruch.
Erstellt am 15.12.2022 um 13:06 Uhr von Muschelschubser
Aaalso:
Ich habe im Internet mal einen Fristenrechner gesucht - und gefunden.
Da wir einen festen Termin haben, handelt es sich hier m.E. um eine Terminfrist nach BGB und nicht um eine Ereignisfrist.
Demnach spuckt der Fristenrechner ein Fristende am 28.02.2023 aus - und die Mindestbetriebszugehörigkeit von 6 Monaten wäre erfüllt.
Hier der Link dazu:
https://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/
Aber: alles ohne Gewähr!
Erstellt am 15.12.2022 um 13:20 Uhr von Dummerhund
@Muschelschubser
Würde ich jetzt auch mal so sehen, ohne in diesen Fristenrechner nach zu schauen, aber Aufgrund der Antwort von meiner Wenigkeit und der von Catweazle.
Erstellt am 08.03.2023 um 21:09 Uhr von Danidil84
Gibt es neue Erkenntnisse hierzu?
Das dürfte doch jedes Jahr hunderte, tausende neue Mitarbeiter betreffen, die am 1.9. begonnen haben.
Mich eingeschlossen - und ich habs nicht bekommen. Angeblich zurecht nicht, meint mein AG.
Wie kann etwas so uneindeutig beschrieben werden? Das führt doch zwangsläufig zu Diskussionen und Streit.
Was sind nun "am 28.2. vollständigen 6 Monate" ?
Ab 1.9. oder ab 30.8. Oder ab 28.8.dabei?
Liebe Grüße!