Ich bin Angestellter in einem großen Produktionsbetrieb (500+ Mitarbeiter). Der Großteil der Belegschaft besteht aus Arbeiter (ca. 70%). Die Interessen der Minderheiten (z.B.: Angestellten) werden aus diesem Grund nicht richtig wahrgenommen bzw. ignoriert. Da ich und andere Angestellten uns vom unserem Betriebsrat nicht richtig vertreten gefühlt haben, gab es eine Beschwerde bei Betriebsrat. Da diese Beschwerde höhere Wellen geschlagen hat, als es angedacht war, kam das beim Betriebsratsvorsitzenden überhaupt nicht gut an. In einer Auseinandersetzung bei Mittagessen hat er dann verkündet, dass für die nächste Betriebsratswahl der Kandidat der Angestellten es gar nicht auf die Wählerliste schaffen wird, weil der Kandidat ja gar nicht in der Gewerkschaft ist und er als Vorsitzender wird sich weigern, diesen auf die Kandidatenliste aufzunehmen.

Nach meinem Verständnis ist der Betriebsrat die Vertretung aller Mitarbeiter, egal ob man Mitglied in der Gewerkschaft ist oder nicht, sehe ich das etwa falsch?

Kann der Betriebsrat einen Kandidaten ablehnen, weil er nicht Mitglied in der Gewerkschaft (IG-Metall) ist?