Erstellt am 17.11.2008 um 18:53 Uhr von DonJohnson
Erst mal toll, dass du diese Seite gefunden hast - das meine ich ganz ehrlich und ohne jegliche Ironie! Deine Frage verstehe ich nciht ganz, denke aber, dass es um diese wichtigen Bestandteile geht.
1. Der AG versucht die BR Wahlt zu verhindern
2. Ihr seid nciht Tarifgebunden aber euer AG zahlt aus Nettigkeit den Tarif
So nun um einiges etwas klarer zu stellen. §119 BetrVG besagt: Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats...... behindert oder durch zuführung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteil beeinflußt...." Somit steht fest, euer AG begeht gerade eine Straftat!
Wenn ihr nciht tarifgebunden seid, braucht euer AG diese Lohnerhöhung auch ncht zu zahlen
Was für eine Hausordnung zählt?
Die Gewerkschaft wird nciht gewählt sondern der Betriebsrat.
Erstellt am 18.11.2008 um 08:43 Uhr von RAKO
Hi,
die Sache mit der "Nettigkeit" wäre noch genauer zu durchleuchten!
Falls im Arbeitsvertrag auf den aktuell gültigen TV Bezug genommen wird, muss der AG zahlen.
Falls er all die Jahre den aktuellen TV angewandt hat, obwohl es nicht im Arbeitsvertrag steht, er aber auch nicht regelmäßig betont hat, dass er das FREIWILLIG macht, könnte eine betriebliche Übung entstanden sein und der AG muss zahlen.
Ansonsten gilt natürlich was DJ gesagt hat.
Das mit der "Wahl" der Gewerkschaft ist mir auch vollkommen unklar - Wenn der AG bis jetzt Tarif gezahlt hat, dann hat er sich doch schon auf eine Gewerkschaft festgelegt! Wenn Du in der Gewerkschaft bist, ist das doch auch schon geregelt! Wäre höchstens zu prüfen, ob es die branchenmäßig korrekte ist! Frage ist natürlich auch - ist der AG schon im Arbeitgeberverband organisiert ?
Zum Thema "in meinem Fall nicht erstatten": Wenn er tatsächlich noch die Freiheit hat, zu entscheiden ob er zahlt, dann kann er das auf jeden Fall nur für ALLE tun. Dich als Einzelperson ausnehmen geht mit Sicherheit nicht.
Erstellt am 18.11.2008 um 16:18 Uhr von tik-tak
hi
"Wenn er tatsächlich noch die Freiheit hat, zu entscheiden ob er zahlt, dann kann er das auf jeden Fall nur für ALLE tun. Dich als Einzelperson ausnehmen geht mit Sicherheit nicht" (von RAKO)
Tarifvertrag gilt NUR für Gewerkschaftsmitglieder und das steht fest. Die AG zahlen für alle weil die wissen, ab morgen sind
alle Kollegen in IG Metall.Das ist so genannte Schadenbegrenzung.
tik-tak