Erstellt am 12.05.2021 um 07:08 Uhr von Kjarrigan
ja - auch die Gewerkschaften dürfen sich aussuchen für wen sie tätig werden
Erstellt am 12.05.2021 um 08:18 Uhr von BRHamburg
Der OrgaGrad sollte bei mindestens 70 - 80 % liegen. Bei weniger sind Zielführende Maßnahmen wie Wahrnstreik nicht durchführbar. Und damit wären Verhandlungen über Erhöhung des Gehalts nicht gut zu führen.
Erstellt am 12.05.2021 um 10:53 Uhr von ganther
das entscheiden die GEW-Sekretäre manchmal frei Schnauze. Kenne auch Betriebe mit einem sehr mächtigen Organisationsgrad und da will die IGM nicht, weil das Verhältnis zum BR ihm nicht passt. Aber das soll gar keine Kritik an der GEW sein. Jeder MA kann für sich entscheiden, ob er Mitglied wird, der BR kann entscheiden, wie er mit der GEW zusammenarbeitet und die GEW kann für sich entscheiden, wie sie Tarifpolitik macht und was ihre Taktik dabei ist. Ist ja keine Behörde, wo man einen Rechtsanspruch hat....
Erstellt am 12.05.2021 um 11:21 Uhr von Kratzbürste
Das ist eben manchmal so. Wer nicht bereit ist, selbst etwas beizusteuern, kann nicht erwarten, dass andere für sie die Kastanien aus dem Feuer holen. Überzeugt die, die zur Gewerkschaft nein sagen, aber etwas von ihr erwarten.
Erstellt am 14.05.2021 um 06:33 Uhr von BRHamburg
Wenn der Orgagrad hoch genug ist ( 70 % - 80 %) und der Betriebsbetreuer nichts machen möchte, kann man sich an den Ortsvorstand wenden. Aber das gehört nur am Rande zum Thema.