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Listenwahl Drohung

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serenitys
Nov 2016 bearbeitet

Listanwahl Bei uns in der Firma mit ca 6000 MA hat ein kollege vor ein Listenwahl zu machen. Die Frage ist jetzt: dürfen die Namen die stützunterschriften geben an die jetzigen betriebsräte gegeben werden? Was passiert wenn die Betriebsräte Mitarbeiter drohen? IG Metall hat ein Flyer rausgebracht wo drauf steht mit Telefonnr. Wer bereits eine stützunterschrift zur Betriebsratwahlgeleistet hat, wohl möglich auch irrtümlicherweise unterstützt damit eine gegnerische liste das spaltet und schwächt die belegschaft. Wer die Spaltung und schwächung der belegschaft mit seiner unterschrift nicht beabsichtigt hat kann das beim wahlvorstand korriegieren. wendet euch bitte an eure örtliche vertrauensleute oder an den Wahlvorstand tel:

Da sie bis jetzt Persönlichkeitswahl hatten. Darf der Walvorstand sowas machen ?müssen die nicht neutral sein? zur info der jenige ist auch IG metall mitglied . DIe jenigen die sich bei den melden und stützunterschriften gegeben haben drohen sie und lassen ein blatt unterschreiben wo sie ihr stützunterschrift zurückziehen. Bitte um schnellstmögliche antworten danke

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Community-Antworten (5)

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Oblatixx

30.01.2014 um 06:54 Uhr

Einfach nur geil, was bei euch da so abgeht. Jaja, die Macht ... Ich kann nur hoffen, dass der Kollege standhaft bleibt und auch die anderen, die seine Liste gestützt haben und NICHT ihre Unterschrift zurücknehmen (geht das überhaupt?) und damit das alte Machtgefüge zumindest angekratzt wird!

N
Nubbel

30.01.2014 um 09:21 Uhr

was soll man da antworten? bei 6000 kollegen macht eine listenwahl doch sinn, da kennt man dann vll einen kandidaten von der liste. der wahlvorstand sollte neutral sein, aber die ig metall ist auch nicht der wahlvorstand.

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pillepalleTR

30.01.2014 um 10:22 Uhr

"(...)NICHT ihre Unterschrift zurücknehmen (geht das überhaupt?)" Das geht spätestens dann, wenn ein und dieselbe Stützunterschrift auf einer weiteren VL auftaucht und der WV drauf drängt, man möge sich bitte entscheiden.

"Darf der Walvorstand sowas machen ?müssen die nicht neutral sein?" Von einem WV sollte in der Tat Neutralität zu erwarten sein. Soweit die Theorie. Wie sieht die Praxis (meist) aus? WV-Vorsitzender = BR-Vorsitzender ...UND Patenonkel vom jüngsten Sproß des zuständigen Gewerkschaftssekretär. (Ok, bevor jetzt ein BR-V kommt und sagt, ich bin nirgends Pate: Letzteres soll lediglich das Prinzip veranschaulichen.)

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gironimo

30.01.2014 um 10:32 Uhr

Bei 6000 ist aus meiner Sicht Listenwahl der richtige Weg.

Ich denke, der Kollege, der die Liste aufmacht, wird bei so vielen AN doch die erforderliche Zahl von Stützunterschriften zusammenbekommen (+ ein paar mehr zur Sicherheit)

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xumuimhxer

30.01.2014 um 15:20 Uhr

dürfen die Namen die stützunterschriften geben an die jetzigen betriebsräte gegeben werden?

Gesetz und Wahlordung sehen nicht vor, dass die Liste der Stützunterschriften öffentlich ist. Sie verbieten die Veröffentlichung allerdings auch nicht explizit. Man müsste jetzt also eine andere Rechtsgrundlage gegen die Weitergabe finden, z.B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Stützer.

Was passiert wenn die Betriebsräte Mitarbeiter drohen?

Von selbst? Nichts. ;)

Ansonsten kann "Jemandem drohen" Erpressung, Nötigung, Mobbing, ... sein. In diesem Fall sollte die bedrohte Person die Saatsanwaltschaft, und, wenn mit körperlicher Gewalt gedroht wurde, auch die Polizei einschalten. (Wie immer: Auskünfte zu Einzelfällen gibt ein Anwalt.)

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