Erstellt am 30.01.2014 um 05:54 Uhr von Oblatixx
Einfach nur geil, was bei euch da so abgeht. Jaja, die Macht ...
Ich kann nur hoffen, dass der Kollege standhaft bleibt und auch die anderen, die seine Liste gestützt haben und NICHT ihre Unterschrift zurücknehmen (geht das überhaupt?) und damit das alte Machtgefüge zumindest angekratzt wird!
Erstellt am 30.01.2014 um 08:21 Uhr von Nubbel
was soll man da antworten?
bei 6000 kollegen macht eine listenwahl doch sinn, da kennt man dann vll einen kandidaten von der liste.
der wahlvorstand sollte neutral sein, aber die ig metall ist auch nicht der wahlvorstand.
Erstellt am 30.01.2014 um 09:22 Uhr von pillepalleTR
"(...)NICHT ihre Unterschrift zurücknehmen (geht das überhaupt?)"
Das geht spätestens dann, wenn ein und dieselbe Stützunterschrift auf einer weiteren VL auftaucht und der WV drauf drängt, man möge sich bitte entscheiden.
"Darf der Walvorstand sowas machen ?müssen die nicht neutral sein?"
Von einem WV sollte in der Tat Neutralität zu erwarten sein. Soweit die Theorie.
Wie sieht die Praxis (meist) aus? WV-Vorsitzender = BR-Vorsitzender
...UND Patenonkel vom jüngsten Sproß des zuständigen Gewerkschaftssekretär.
(Ok, bevor jetzt ein BR-V kommt und sagt, ich bin nirgends Pate: Letzteres soll lediglich das Prinzip veranschaulichen.)
Erstellt am 30.01.2014 um 09:32 Uhr von gironimo
Bei 6000 ist aus meiner Sicht Listenwahl der richtige Weg.
Ich denke, der Kollege, der die Liste aufmacht, wird bei so vielen AN doch die erforderliche Zahl von Stützunterschriften zusammenbekommen (+ ein paar mehr zur Sicherheit)
Erstellt am 30.01.2014 um 14:20 Uhr von xumuimhxer
>dürfen die Namen die stützunterschriften geben an die jetzigen betriebsräte gegeben werden?
Gesetz und Wahlordung sehen nicht vor, dass die Liste der Stützunterschriften öffentlich ist. Sie verbieten die Veröffentlichung allerdings auch nicht explizit. Man müsste jetzt also eine andere Rechtsgrundlage gegen die Weitergabe finden, z.B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Stützer.
>Was passiert wenn die Betriebsräte Mitarbeiter drohen?
Von selbst? Nichts. ;)
Ansonsten kann "Jemandem drohen" Erpressung, Nötigung, Mobbing, ... sein. In diesem Fall sollte die bedrohte Person die Saatsanwaltschaft, und, wenn mit körperlicher Gewalt gedroht wurde, auch die Polizei einschalten. (Wie immer: Auskünfte zu Einzelfällen gibt ein Anwalt.)