Erstellt am 22.02.2006 um 21:56 Uhr von ola!
Siehe Regelungen zum Betriebsübergang.
Warum sollte ein Unternehmen mit Betriebsrat den Unternehmer abhalten gute Geschäfte zu machen? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Südwest-Presse, Ulm am Dienstag 15. März 2005
Hiernach ist die überwältigende Mehrheit der Unternehmer zufrieden mit ihrem Betriebsrat!!!
Erstellt am 22.02.2006 um 22:14 Uhr von Ramses II
Die Drohung klingt nun aber gar nicht nach Betriebsübergang!
Erstellt am 23.02.2006 um 09:21 Uhr von Benno_BRB
Nee Nee Leute!
Moins!
Im BetrVG steht eindeutig, dass sich, wer die Wahlen behindert oder gar verhindern will, strafbar macht und das kann sogar einem Chef ganz gewaltig auf die Füsse fallen.
Da gibt es ein Arbeitsgericht, das sich um solche Fälle kümmern kann.
Betriebsverfassungsgesetz lesen, aufarbeiten, anwenden, siegen - zumindest für die Dauer von vier Jahren, so man gewählt wird.
Vieleicht hilft ja auch ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Gewerkschaftssekretär im Bezirk oder Landesbezirk. Der kann sicher genug Hinweise geben warum ein BR auch für einen AG eher zuträglich sein kann als hinderlich. Nicht immer ist ein BR der Gegner der GL.
Ausserdem ist der BR in der "Friedenspflicht"!
LG Benno
Erstellt am 23.02.2006 um 11:22 Uhr von Benno_BRB
Nee Nee Leute!
Moins!
Im BetrVG steht eindeutig, dass sich, wer die Wahlen behindert oder gar verhindern will, strafbar macht und das kann sogar einem Chef ganz gewaltig auf die Füsse fallen.
Da gibt es ein Arbeitsgericht, das sich um solche Fälle kümmern kann.
Betriebsverfassungsgesetz lesen, aufarbeiten, anwenden, siegen - zumindest für die Dauer von vier Jahren, so man gewählt wird.
Vieleicht hilft ja auch ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Gewerkschaftssekretär im Bezirk oder Landesbezirk. Der kann sicher genug Hinweise geben warum ein BR auch für einen AG eher zuträglich sein kann als hinderlich. Nicht immer ist ein BR der Gegner der GL.
Ausserdem ist der BR in der "Friedenspflicht"!
LG Benno