Erstellt am 05.10.2008 um 16:05 Uhr von Schwester
Nimmt ihre Mirtazapin 30 mg nicht mehr(seit 4.1.0.08), sie sagt das sie diese nicht(mehr) vertragen würde. (Antipepressivum)
Erstellt am 05.10.2008 um 16:49 Uhr von Der alte Heini
Well03
Jeder Berechtigte kann in seinem Betrieb eine Liste eröffnen, in der er auch andere Wahlbewerber mit aufnehmen kann.
Derjenige der die Liste eröffnet, ist in der Regel der Listenführer, der auch üblicherweise der Liste einen Namen gibt.
Wie die Liste nun heißt und/oder ob sich die Liste aus gewerkschaftsnahen Kollegen zusammen setzt ist vollkommen egal,
wichtig ist nur, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. In der Regel organisieren sich auf einer Liste die Kandidaten mit den gleichen oder ähnlichen Interessen in der Hoffnung, dass aus ihrer Liste die meisten Kandidaten gewählt werden um im BR dann, nach ihrer Meinung, das Richtige zu tun.
Die Gewerkschaft hat auf die Erstellung der Listen rechtlich keinen Einfluss.
Das einzige was die Gewerkschaft machen kann, ist, ihren Stempel und die Unterschriften, die ja anstatt der Stützunterschriften möglich sind, "ihrer Liste" zu verweigern.
Erstellt am 05.10.2008 um 17:23 Uhr von Bergmann
@ Well03,
und nachgeschoben noch auf Heini´s Antwort : die GEW kann versuchen, die Rebellen
aus ihrer GEW auszuschließen !! Grade die IGM hat Erfahrung damit !!
Erstellt am 05.10.2008 um 17:52 Uhr von waschbär
qBergamnn,
hast du noch so ein Witz wie seiner Zeit der mit dem Betriebsrat,der Vergewoltätigung und der Frau. ?
Weil als ich den Witz auf der Sitzung erzählte wollte mir der Soenke nicht wie üblich zur Odnung Rufen (was eh kein Zweck hat), nö der wollte mich gleich raus schmeissen, er sagte ich habe das Hausrecht und du gehtst.
Hätte er das gedurft ? und bitte für die betriebsratten wo steht das ?
Erstellt am 05.10.2008 um 18:06 Uhr von Bergmann
@ Waschbär,
hier hast du was zum lesen !!
http://www.labournet.de/diskussion/gewerkschaft/gewdem/ausschluss.html
Erstellt am 05.10.2008 um 18:29 Uhr von Soenke
qWaschbär,
hier hast du etwas da vergeht dir das Lachen gleich wieder,wage es nicht diese zeug im Rat zuverbreiten!
!
....ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Betriebsversammlung sicherzustellen und erforderlichenfalls Störer und Unbefugte von einer Teilnahme auszuschließen. Das Hausrecht beschränkt sich übrigens nicht nur auf den Versammlungsraum, es umfasst auch die Zugangswege. Selbst bei der so genannten Abteilungsversammlung (§ 42 Abs. 2 BetrVG) steht dem zur Leitung der Versammlung ermächtigten Betriebsratsmitglied ein Hausrecht zu. Eine Verletzung Ihres Hausrechts durch den Arbeitgeber kann sogar strafbar sein (Behinderung der Tätigkeit des Betriebsrats nach § 119 BetrVG).
So Dicke Feller, noch ein Witz und du bist vor der Tür!
Erstellt am 24.11.2008 um 20:49 Uhr von igelchen
Du kannst jederzeit eine eigene Liste erstellen wenn du die gestezlichen Bestimmungen einhälst.Uns ist das auch vor 2 jahren passiert.Eigentlich macht die IGM ein Ausschlußverfahren bei ihren Mitgliedern.Bei uns wurde alles unter den Tisch gekehrt.Heute haben wir leider eine große Unruhe im Betriebsrat.Das geht soweit das die Vorsitzende abdankte und aus der Gewerkschaft ausgetreten ist, und sogar als Freigestellte abgewählt wurde.Nur weil die Gegenliste ihre Spielchen betrieben hat.Deshalb sei vorsichtig.Die Gewerkschaft kan sehr schnell zum Feind werden.