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Neu Wahlen

M
mimmi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wieder eine Frage, Ein Mitglied will ausscheiden. Nachrücker gibt es nicht. Wann muss sie das schriflich bekannt geben,sofort oder erst nach Neu Wahlen? Wir haben uns erst vor kurzem zusammen gefunden. Wieviel Zeit darf verstreichen, bis zu den Neuwahlen, wie schnellmüssen wir wählen?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

02.03.2015 um 15:39 Uhr

@mimmi Unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern Also: WV einberufen, Wahlvorbereitung treffen und vll. in der Zwischenzeit mal im Betrieb deutlich machen, dass es sich lohnt viele Ersatzmitglieder zu haben...

W
Widder

02.03.2015 um 17:16 Uhr

Ergänzend zu Kölner: Die Wahl kann erst eingeleitet werden, wenn sie zurückgetreten ist. Sie soll (kein muss) dies am besten schriftlich gegenüber dem/der BRV erklären. Vorher ist eine Neuwahl nicht möglich.

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