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Betriebsratswahl

L
LÜBTH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine kurze Frage? Welches Wahlverfahren ist für unsern Betrieb notwendig oder gibt es auch ein vereinfachtes ca. 300 Wahlberechtigte+ca.70 Leihwerker/es besteht noch kein Betriebsrat Wahl des Wahlvorstandes durch eine Betriebsversammlung ist klar

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

18.02.2015 um 21:36 Uhr

Bis 50 wahlberechtigte AN schreibt das BetrVG in § 14a das vereinfachte Wahlverfahren vor. Von 51 - 100 wahlberechtigten AN können Wahlvorstand und AG das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren, ab 101 AN ist das normale Wahlverfahren durchzuführen.

G
gironimo

19.02.2015 um 10:17 Uhr

Nur den Wahlvorstand könnt Ihr auf einer Betriebsversammlung wählen. Dann folgt das normale Wahlverfahren.

Der Wahlvorstand ist berechtigt sich einer Schulung zu unterziehen (der AG muss zahlen). Ihr könnt natürlich auch die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen, die sich in Wahlangelegenheiten bestens auskennt.

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