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BR-Mitglieder im mittleren Management

F
FrauMuskel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

2 unserer BR-Mitglieder sind während der jetzigen Amtsperiode ins mittlere Management aufgestiegen. Also Head-Ofs (Wasserköpfe ;)).

Beide haben 20 bzw. 50 Leute unter sich. Einige der BR-Kollegen (mich mit eingeschlossen) sehen darin einen großen Interessenkonflikt und fänden es durchaus gerechtfertigt, dass diese 2 Kollegen von Ihrem BR-Amt zurücktreten und den Nachrückern Platz machen.

Gibt es Gesetze oder zumindest Richtlinien, die dafür sprächen? Oder können sie ihr Amt weiter behalten? Und könnten Sie sich zur nächsten Wahl wieder aufstellen lassen? Ab wann ist man "zu hoch" um BR zu werden?

Vielen Dank für die Antworten

2.27107

Community-Antworten (7)

M
Moreno

08.02.2015 um 12:44 Uhr

Erst wenn sie leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungssetz sind. Bei uns im Betriebsrat sind auch zwei AN die bei allen Leitungsgesprächen dabei sind. Und sie machen gute Betriebratsarbeit außerdem sind sie eine sehr gute Informationsquelle;-)

H
Hartmut

08.02.2015 um 13:05 Uhr

Das sehe ich auch so. Es gibt sone und solche BRM in Führungspositionen. Aus der Tatsache alleine, dass gewisse BRM in führenden Positionen sind, ergibt sich noch kein Interessenskonflikt. (Es sei denn natürlich, es sind 'echte' leitende Angestellte i.s.d. BetrVG geworden ... aber dieser Klüngel nimmt normalerweise kein aktives BRM auf ;)

G
gironimo

08.02.2015 um 13:20 Uhr

Ich kenne auch solche und solche - das müssen dann die Wähler erkennen und bei der nächsten Wahl gut überlegen, wo sie ihr Kreuz machen.

Vielleicht erkennt der eine oder andere auch den Interessenkonflikt und legt sein Amt nieder.

G
ganther

08.02.2015 um 13:32 Uhr

Man sollte als BR auch bedenken dass man auch Interessenvertretung dieser Führungskräfte ist. Das vergessen viele BR leider

M
Moreno

08.02.2015 um 14:04 Uhr

Viele Führungskräfte aber auch ;-)

H
Hoppel

08.02.2015 um 16:01 Uhr

@ FrauMuskel

Ich muss mich doch ganz schwer wundern ...

Da wird in ´zig BR-Gremien gejammert was das Zeug hält, dass die Mitgliedschaft im BR der Karriere im Wege steht und bei Euch werden zwei BRM befördert, was dann aber auch wieder nicht passt ...
Euer BR stellt sich mit einer solchen Einstellung ein Armutszeugnis aus und begibt sich vor allen Dingen auf das gleich niedrige Niveau der AG, die BRM eine berufliche Entwicklung mit Verweis auf mögliche Interessenskonflikte verweigern und vor die Wahl stellen ... ÄTZEND!!!

"Einige der BR-Kollegen (mich mit eingeschlossen) sehen darin einen großen Interessenkonflikt und fänden es durchaus gerechtfertigt, dass diese 2 Kollegen von Ihrem BR-Amt zurücktreten und den Nachrückern Platz machen. Gibt es Gesetze oder zumindest Richtlinien, die dafür sprächen?"

Es gibt weder ein derartiges Gesetz noch Richtlinien. Und das ist auch gut so!!!

"Oder können sie ihr Amt weiter behalten?" Selbstverständlich können sie auch weiterhin BRM sein.

" Und könnten Sie sich zur nächsten Wahl wieder aufstellen lassen?" Natürlich!

"Ab wann ist man "zu hoch" um BR zu werden?" Den § 5 BetrVG sollte man als BRM durchaus kennen!

S
seesee

08.02.2015 um 23:30 Uhr

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass das restliche Gremium zurück tritt (einschließlich Nachrücker) und somit Neuwahlen eingeleitet werden müssen... Aber wartet doch erst mal ab, wie sich die BRMs in ihrer neuen Eigenschaft als Führungskraft zur BR-Arbeit positionieren. Die neue Position kann durchaus positiv für den BR sein.

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