Erstellt am 14.01.2015 um 14:48 Uhr von Pjöööng
Das hängt davon ab, ob es zum Zeitpunkt der Wahl nachgerückt ist.
Erstellt am 14.01.2015 um 16:01 Uhr von Dezibel
Mal nicht so kompliziert: Ja.
> das nachrückende Ersatzmitglied
Es ist also nachgerückt. ;)
Erstellt am 14.01.2015 um 16:13 Uhr von dirgni
Hat das BRM nur die Funktion des stellv. BRV niedergelegt, oder ist ganz aus dem Gremium ausgeschieden?.
Nur dann könnte ein Ersatzmitglied nachrücken und dann könnte dieses Ersatzmitglied auch an der Wahl teilnehmen.