Nachwahlen eine stellv. Vorsitzenden
Der stellv. BR Vorsitzender legt sein Amt nieder. Darf oder kann das nachrückende Ersatzmitglied, eine neuen stellv. BR Vorsitzenden mitwählen?
Community-Antworten (3)
14.01.2015 um 15:48 Uhr
Das hängt davon ab, ob es zum Zeitpunkt der Wahl nachgerückt ist.
14.01.2015 um 17:01 Uhr
Mal nicht so kompliziert: Ja.
das nachrückende Ersatzmitglied Es ist also nachgerückt. ;)
14.01.2015 um 17:13 Uhr
Hat das BRM nur die Funktion des stellv. BRV niedergelegt, oder ist ganz aus dem Gremium ausgeschieden?. Nur dann könnte ein Ersatzmitglied nachrücken und dann könnte dieses Ersatzmitglied auch an der Wahl teilnehmen.
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