Erstellt am 19.11.2014 um 13:21 Uhr von Postman
Hi,
schaue im BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen.
Abs.2 definert wann der Betriebsrat neu zu wählen ist.
In deinem Fall wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.
(bei euch 9 BRM)
Gruß
Erstellt am 19.11.2014 um 15:01 Uhr von Kölner
@Postman
Wenn alle gewählten BRMs einen Beschluss fassen, dass der BR zurücktritt, dann wird ebenfalls vorher neugewählt.
Erstellt am 19.11.2014 um 17:48 Uhr von gironimo
>aber es kam die Ansage wir müssen in die Satzung
sehen <
in welche Satzung? Und wer macht eine Ansage?
Also wenn Ihr - wie hier bereits gesagt wurde - mit den Ersatzmitgliedern noch auf neun kommt, macht weiter.