Erstellt am 04.02.2009 um 13:09 Uhr von Mic34
Hallo Para123,
sehe keinen Grund warum das nicht gehen sollte. Ob der oder die Koll. dann gewählt würden bliebe dann allerdings abzuwarten.
Gruß mic34
Erstellt am 04.02.2009 um 13:39 Uhr von packer
moin para,
ein betriebsrat kann nicht abgewählt werden!
um es noch klarer zu machen: selbst ein nach §23 des amtes enthobener BR kann nach BAG entscheid, da die materiellen gegebenheiten des §8 betrvg zutreffen, sich zur wiederwahl stellen.
am klügsten ist es, daß die verbliebenen mitglieder (nach §22 voll geschäfttüchtig) einen wahlvorstand einberufen und sich dann wieder zur wahl stellen.
in mics antwort schwingt mit, daß die kollegenInnen, die das boot verlassen haben, nicht mehr das vertrauen ihrer wähler genießen. das mit dem zurücktreten ist übrigends eine seuche. es gibt m.e. viel zu viele kollegenInnen die bei schwierigkeiten schnell bereit sind, daß handtuch zu werfen. auch haben anscheinend einige nicht gelernt, auch mal zurückzustecken und wirkungsvolle oppositionsarbeit zu leisten wenn sie nicht die mehrheit haben... aber das ist ein anderes thema...
Erstellt am 04.02.2009 um 14:01 Uhr von Mic34
@packer
besser hätt ichs nicht ausdrücken können ;-)
Erstellt am 04.02.2009 um 16:29 Uhr von para123
Vielen Dank für Eure fachmännischen Antworten. Jetzt bin ich doch etwas schlauer ;-)
Erstellt am 04.02.2009 um 16:33 Uhr von DonJohnson
@para123
möchtest du uns vielleicht die Gründe des Rücktritts erklären?