Erstellt am 24.10.2019 um 11:12 Uhr von stehipp
Seid ihr euch im Gremium auch einig, dass ihr euren BRV abwählen wollt?
Dann ist es nicht sonderlich kompliziert.
Gemeinsam schriftlich den Antrag beim BRV stellen, dass auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Tagesordnungspunkt aufgenommen wird.
- Neuwahl BRV
Der Stellvertreter muss nicht zwingend neu gewählt werden, außer natürlich, er wird der neue BRV
- Auch die Entsendung zum GBR kann jederzeit durch einen neuen Beschluss geändert werden, also auch hier den derzeitigen BRV auffordern den Punkt auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu setzen und dann abstimmen
- Der Arbeitgeber wird nach der Wahl informiert, dass ihr einen neuen BRV gewählt habt. Der Arbeitgeber muss ja wissen, wer sein neuer Ansprechpartner im Gremium ist.
Erstellt am 24.10.2019 um 11:18 Uhr von rsddbr
"[..] ist ständig zu Seminaren unterwegs [..]"
Die Seminare habt ihr doch sicher im BR beschlossen. Da ist es jetzt kontraproduktiv, sich darüber aufzuregen.
Erstellt am 24.10.2019 um 11:19 Uhr von celestro
"Wir haben von der Belegschaft einen Antrag bekommen 1/4 Stimmen, für die Abwahl des BRV"
Ein solcher Antrag ist im Gesetz nicht vorgesehen.
"- muss eine Mitteilung an den AG wegen
der neuen wahl ?"
Jein! Vorher muss man den AG nicht darüber informieren, dass man ggf. den BRV neu wählt (über die Sitzung an sich aber natürlich schon). Wenn Ihr ihn nachher abgewählt habt und ein neuer gewählt wurde, muss der AG aber informiert werden.
P.S.
"außerdem nur mit BR Arbeit beschäftigt ist und den Ausschüssen."
grundsätzlich ist das jetzt "sein Job". Ob er da "zuviel" macht, kann natürlich niemand hier beurteilen.
Erstellt am 24.10.2019 um 12:02 Uhr von BR...
"Seid ihr euch im Gremium auch einig, dass ihr euren BRV abwählen wollt?"
- ja alle BR Mitglieder außer BRV sind einer Meinung
-"Die Seminare habt ihr doch sicher im BR beschlossen. Da ist es jetzt kontraproduktiv, sich darüber aufzuregen."
-Ja das ist richtig - es kann aber nicht sein das er nur weiter geschult wird weil er BRV ist .
Wenn wir Antrag stellen heißt es ,,er geht hin und schult uns im Gremium,,
"außerdem nur mit BR Arbeit beschäftigt ist und den Ausschüssen"
-das heißt: er ist entsandt in GBR dort macht er im jedem möglichen Ausschuss mit damit er im Betrieb nich mehr arbeiten muss ,vor Ort sitz er nur im BR Büro und sagt das er für die ganzen Ausschüsse sachen ausarbeiten muss. Aber für unsere Sitzungen ist er nie vorbereitet lässt die Arbeit den BR-SV machen.
Erstellt am 24.10.2019 um 12:29 Uhr von Kjarrigan
Sorry, aber das sind doch alles EURE internen BR Probleme!
- der BRV ist nicht Vorgesetzter und nicht weisungsbefugt den anderen BRM gegenüber auch nicht dem StBRV. Warum läßt er das mit sich machen
- Warum wird nur der BRV auf Schulungen entsandt?
- GBR Entsendung kann man rückgängig machen - per Beschluß
- ebenso die BRV Wahl - dazu Bedarf es nur 25 % der BRM die den Antrag stellen es auf die TO zu setzen
- ob der BRV sich "zuviel" Freistellung von der Arbeit "gönnt" ist eigentlich Sache des Arbeitgebers, der auch durchaus den BRV fragen darf was er den während seiner geschuldeten Arbeitszeit macht - oder ist der BRV Voll oder Teilfreigestellt?
Im übrigen sollte man den BRV vielleicht mal darauf aufmerksam machen, dass sein Wiederwahl ja auf sehr tönernen Füén steht, wenn schon sovile AN seine Abwahl fordern.
Erstellt am 24.10.2019 um 12:30 Uhr von Challenger
Zitat stehipp : Gemeinsam schriftlich den Antrag beim BRV stellen, dass auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Tagesordnungspunkt aufgenommen wird.
- Neuwahl BRV
Zunächst muss der 1. TOP sein : Abwahl des BRV, danach der 2. TOP : Neuwahl BRV
Erstellt am 24.10.2019 um 12:40 Uhr von Giftzwerg
@BR ........Abwahl des BRV weil er nur Unruhe stiftet und MA beleidigt außerdem nur mit BR Arbeit beschäftigt ist und den Ausschüssen.
1. Welche Unruhe stiftet er denn ?
2. wie viele Mitglieder hat der BR ?
Wenn der BR Ausschüsse gebildet hat, ist dies ein Indiz dafür, dass der BR aus mindestens 9 Mitgliedern besteht. Demnach hat der BR einen Anspruch auf mindestens eine Freistellung.
Erstellt am 24.10.2019 um 13:27 Uhr von Kratzbürste
Vielleicht sollte erst mal auf die Tagesordnung, dass nicht nur der BRV sondern auch die übrigen BR-Mitglieder Seminare besuchen.
Erstellt am 24.10.2019 um 13:51 Uhr von BR...
"Wenn der BR Ausschüsse gebildet hat, ist dies ein Indiz dafür, dass der BR aus mindestens 9 Mitgliedern besteht. Demnach hat der BR einen Anspruch auf mindestens eine Freistellung."
Der GBR hat Ausschüsse gebildet nicht der BR
"hat der BR einen Anspruch auf mindestens eine Freistellung."
Wir sind ein 5 Gremium
Danke für die antworten
Erstellt am 24.10.2019 um 15:53 Uhr von rsddbr
-"Die Seminare habt ihr doch sicher im BR beschlossen. Da ist es jetzt kontraproduktiv, sich darüber aufzuregen."
-Ja das ist richtig - es kann aber nicht sein das er nur weiter geschult wird weil er BRV ist .
Wenn wir Antrag stellen heißt es ,,er geht hin und schult uns im Gremium,,
Doch, das kann sein. Weil ihr es zulasst! IHR fasst die Beschlüsse. Er allein kann das nicht entscheiden. Er hat bei jedem Beschluss auch nur eine Stimme.
Erstellt am 24.10.2019 um 21:32 Uhr von Dummerhund
@BR
Wenn ich es richtig verstanden habt entsendet ihr zu Schulungen nur den BRV?
Und wenn ich es richtig verstanden habe entsendet ihr ihn, damit er euch schult über das was er dort gelernt hat?
Ihr wollt auf ganzer Linie was machen habt aber Null Ahnung vom BetrVG und gebt euren BRV die Schuld.
Er darf euch wohl an seinem erlerntem Wissen teil haben lassen, aber sicherlich nicht schulen.
Nehmt euch mal das Betriebsverfassungsgesetz in die Hand und sucht euch den Passus raus in dem steht das jedes BRM die Pflicht hat sich schulen zu lassen. Sucht euch den Passus raus was die Pflichten eines BRV.
4BRM´s sitzen zu Hause bei der Familie während einer auf vieles vielleicht verzichtet, sich schulen lässt und noch wieder Zeit investieren soll um es den Rest des Gremiums verständlich zu machen. Das nenne ich doch mal kollektive Betriebsratsarbeit.
Als dank dafür, das der BR den BRV auch noch zum GBR entsendet wo ja wissentlich auch noch Arbeit anfällt,, will man ihn nun absetzen. Ist schon richtig kollektiv wenn BR und GBR nebeneinander her arbeiten und sich nicht mal untereinander austauschen.
Macht euch als BR mal die Mühe und fahrt kollektiv gemeinsam zu den Grundseminaren I II und III und überlegt euer Anliegen dann neu.
Was eure Personalfragen betrifft, dafür ist in erster Linie der AG zuständig. Fällt einem Gremium auf das wegen der Pflicht Betriebsratsarbeit, ein MA im Betrieb fehlt und der AG die Arbeit auf andere verteilen will, dann ist der Betriebsrat wieder gefragt der sich unter den passenden Gesetzen im BetrVG mit AG mal unterhalten kann zwecks Personalsituation und nicht einen BRV absägen.
Erstellt am 25.10.2019 um 09:17 Uhr von BR...
@Dummerhund
Ich glaube du hast die ganze Sache hier nicht verstanden.
Wenn ein Gremium der Meinung ist das der BRV abgewählt sein soll hat das schon seine Gründe.
Wir haben oft genug mit Ihm gesprochen das , das was er macht ist nicht was das BetrVg schreibt.
1- der BRV ist nur 1mal im Monat bei BR-Sitzungen seine Pflicht ist uns mitzuteilen was neues aus dem GBR und den Ausschüssen gibts.
Das macht er aber nicht es heißt darüber darf er nicht reden.
2- wenn wir ein Beschluss gefasst haben in der Zeit wo BRV nicht da ist aber ihm nicht past dann wird er einfach verändert ! Ich glaube das steht nicht im BetrVg das man es einfach machen darf.
3- Seminare: ja wir haben Grundseminare gemacht aber mann muss doch nicht als BRV übertreiben den ganzen Monat so zu verplanen das mann 1 mal eine Sitzung macht weil er nur unterwegs ist.
Zu deiner Aussage das wir zu Hause sitzen und er auf alles verzichtet weil er sich weiter schult möchte dir was dazu sagen :
Was nutzt uns das er die Seminare besucht wenn er nur 1 mal im Monat da ist und uns keine Auskunft gibt.
Sein Arbeitsplan sieht nämlich so aus das er Seminare, Ausschüsse- GBR,ASA GBA,
Pers Aussch,Gesundheit Ausschuss, besucht und 1 mal im Monat die Sitzung macht in der er uns nicht die Infos weitergibt.
Das er zum GBR entsendet ist ist auch sein Wunsch gewessen weil er der BRV ist, zu der Zeit wussten wir nicht das es auch jemand anders machen kann.Wir haben das auch angesprochen er möchte selbst dort fahren.
Wie du siehst dem BRV liegt nichts an der zusammenarbeit mit dem Gremium.
Erstellt am 25.10.2019 um 09:34 Uhr von Kjarrigan
5er Gremium - also wenn 2 BRM verlangen Punkte auf die Tagesordnung zu setzen,
ist der BRV verpflichtet diese aufzunehmen - tut er das nicht § 23 BetrVg
- wenn der BRV verhindert ist (nicht anwesend) wird er durch den StBRV vertreten - dann soll der doch enladen (mit E Mitglied) und die Tagesordnung festlegen.
Ihr habt doch alle Möglichkeiten und must diese nur nutzen, wenn mind. 3 BRM sich einig sind. vom rum lamentieren ändert sich allerdings nicht - anpacken ist die Devise.
Erstellt am 25.10.2019 um 11:43 Uhr von Dummerhund
@BR
Warum nicht gleich so?!!
Man muss einer Katze doch nicht erst auf dem Schwanz treten um ein Miau raus zu bekommen.
Auch wenn ich weiterhin der Meinung bin das bei euch es doch an einigen Ecken noch fehlt wählt ihn nach ordentlichem Verfahren ab und dann wählt neu. Und lebt das BetrVG und lest es nicht nur.