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Teilnahme an der öffentlichen Auszählung nach der Wahl

B
Brosthaus
Nov 2022 bearbeitet

Entsprechend Wahlordnung haben wir die Belegschaft (inkl. der GF) und die Gewerkschaft informiert, dass die Auszählung eine öffentliche Wahlvorstandssitzung ist.

Darf bei dieser Auszählung auch die Geschäftsführung anwesend sein? Gehört die GF zur Betriebsöffentlichkeit?

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Community-Antworten (4)

R
Relfe

01.11.2022 um 10:49 Uhr

die GF erfährt das Ergebnis der Auszählung doch auch per "betriebsöffentlichen" Aushang im Betrieb, wieso sollte sie von der öffentlichen Auszählung ausgeschlossen sein?

Ja, wenn die GF Spass daran hat, kann sie teilnehmen. Und wenn Du dir einen Spaß machen willst, dann weist Du die GF darauf hin, dass die "Auszählungsbeobachter" dieses als Freizeitvergnügen machen und es keine Arbeitszeit ist :-)

Es kann ja auch keine Wahlbeeinflußung mehr stattfinden, die Wahl ist gelaufen und zudem dürfen Beobachter nur beobachten, nicht die Auszählung kommentieren oder stören.

G
GabrielBischoff

01.11.2022 um 16:19 Uhr

Wüsste auch nicht was dagegenspricht. Es sind eh nicht immer alle arbeitgebernahen Mitarbeiter gleich Leitende Angestellte, da gibt es nichts geheimzuhalten.

T
Thomas63

02.11.2022 um 08:01 Uhr

Bei uns kommt der Personalleiter bei Auszählungen auch mal kurz vorbei. Wenn Er länger als 2 Minuten bleibt wird Er/Sie herzlich eingeladen mit auszuzählen. Danach ist er meist weg. Und selbst wenn Er bleiben würde sehe ich kein Problem da nicht mehr gewählt wird.

C
celestro

02.11.2022 um 10:33 Uhr

"Wenn Er länger als 2 Minuten bleibt wird Er/Sie herzlich eingeladen mit auszuzählen."

Niemand außer dem WV bzw den Wahlhelfer hat seine Griffel an die Wahlunterlagen zu packen. Daher ist diese "Einladung" komplett daneben. Was würdet Ihr denn machen wenn er sagt: "Ja klar ... mache ich ..." und anfangen will mitzumachen?

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