Ersatzmitglieder
Hallo, wir sind 7 BRM und 2 ERM, das eine ordentliche Mitglied arbeitet hauptberuflich in einem anderen Bereich und nur bei uns als geringfügig. Das Mitglied hat Probleme bei den Sitzungen teilzunehmen, da es von dort nicht frei bekommt. Jetzt hat es vorgeschlagen, seinen Hauptsitz abzugeben und als Nachrücker zu gehen. Das ist auch schon schriftlich passiert. Jetzt meine Frage, es will hinter das erste Ersatzmitglieder rücken, damit es nicht so oft geladen werden muß. Ist das so einfach zu machen? Und eine weitere Frage ist, der BRV hat gesagt, das wenn es in dem anderen Bereich kein frei bekommt, damit wäre es verhindert und brauch auch nicht teilnehmen ! Danke
Community-Antworten (7)
27.07.2014 um 09:49 Uhr
Soetwas geht gar nicht. Er macht den BR, als der er gewählt wurde oder ist raus. Ein bisschen wünschdirwas ist nicht vorgesehen. Wenn ihm die Arbeit zu viel wird, dann kann er nur das Amt niederlegen, einen Kaffee ausgeben und gehen.
27.07.2014 um 09:55 Uhr
So seh ich das auch, danke für die um die Uhrzeit schnelle Antwort
27.07.2014 um 11:03 Uhr
und außerdem:
Das Mitglied hat Probleme bei den Sitzungen teilzunehmen, da es von dort nicht frei bekommt.<
Schon das kann nicht sein. Der § 37 BetrVG ist unmissverständlich. Demnach SIND die BR-Mitglieder freiszustellen. Da gibt es keine Diskussion.
Es gilt der Grudnsatz der Selbstfreistellung. Das BR-Mitglied meldet sich zur BR-Arbeit ab und geht. Eine Genehmigung des Vorgesetzten ist in keiner Weise erfoderlich.
Wenn der Kollege seine eigenen Rechte gegenüber dem Vorgesetzten nicht durchsetzen kann, sollte der BR den AG (vielleicht in einem Monatsgespräch) um Abhilfe bitten.
27.07.2014 um 11:28 Uhr
@ gironimo
Du hast die Fragestellung offensichtlich nicht richtig gelesen !
Wenn ich meinen Hauptjob bei AG A mache und auch noch einen Nebenjob bei AG B habe und bei AG B in den BR gewählt worden bin ...
kann ich mich bei AG A wohl kaum auf den § 37 BetrVG berufen und mich für erforderliche BR Tätigkeiten im Betrieb B freistellen!!!
@ Fußball
Was überhaupt NICHT geht ist, dass ein ordentlich gewähltes BRM zu einem Ersatzmitglied mutiert. Wenn dieses BRM sein Amt niedergelegt hat, ist es unwiderruflich raus aus dem BR und das nächste Ersatzmitglied ist dauerhaft in den BR nachgerückt.
Ich versteh nicht, warum da noch so rumgehampelt wird! Dieser Kollege ist nunmehr weder BRM noch Ersatzmitglied des BR und darf überhaupt nicht mehr geladen werden!
27.07.2014 um 11:56 Uhr
@hoppel du hast meine Frage richtig verstanden ! Also wenn das Mitglied nicht gewährleisten kann, regelmäßig an unseren Sitzungen teilzunehmen und jetzt sein Amt als ordentliche BRM abgegeben hat ,ist es raus !
27.07.2014 um 16:23 Uhr
Hallo sind das auch zwei verschiedene Firmen ? Wenn ja warum stellt man sich bei einem geringfügigen Arbeitgeber als br auf wenn man eh nicht an br Sitzungen Teil nehmen kann ?
27.07.2014 um 16:39 Uhr
Wir arbeiten in einem großen Handelsunternehmen und da ist das so Gang und Gebe, das man bei 4 Stunden festen Arbeitsvertrag noch in andere Häuser arbeiten geht um irgendwie genug Geld zum überleben hat.
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