Betriebsratswahl
Hallo Kollegen,
eine Frage zur Betriebsratwahl. Ein Kollege stellte sich als Gebäudetechniker zur Wahl uind wurde gewählt. Seine eigentliche Position als Wartungsleiter mit div. Rechten wurde bei der Wahl nicht mitgeteilt . Ist dies rechtens und oder kann man ihn wieder abwählen
Community-Antworten (3)
23.07.2014 um 09:58 Uhr
Er ist gewählter BR und auch wählbar. Allein dass er z.B. Führungsaufgaben wahrnehmen darf, schränkt die Wählbarkeit nicht ein. Lediglich leitende Angestellte im Sinne des $ 5 BetrVG sind nicht wählbar. Dazu gehört dieser Kollege mit Sicherheit nicht.
23.07.2014 um 10:25 Uhr
Ich denke darum ging es dem Fragesteller nicht. Kern der Frage war die vermeintich falsche Angabe des Berufs auf dem Wahlbogen. Wie die richtige Antwort lautet - keine Ahnung.
Vermuten würde ich, dass es dabei zum einen um den Unterschiedsgrat zwischen den Berufsfeldern geht und natürlich auch um die Größe des Betriebs. Konnten die Wähler aufgrund pers. Bekanntschaft überwiegend die wirkliche Position des MA kennen oder nicht?
23.07.2014 um 10:38 Uhr
Die Angabe der "Position im Betrieb"dient im Wesentlichen dazu,ggf. namensähnlich oder -gleiche Personen unterscheidbar zu machen. Insofern dürfte eineungenaue Angabe nur in extremen Ausnahmefällen Einfluss aufdasWahlergebnis haben.
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