Erstellt am 18.07.2014 um 09:08 Uhr von Kölner
Machen manche CDU-Mitglieder ja auch, die im Wahllokal sitzen...
Einfachste Lösung: Bei der Auszählung dabei sein. Das ist Dein Recht als Wähler - leider ausserhalb der AZ.
Erstellt am 18.07.2014 um 09:12 Uhr von BRWSCW
Danke für die schnelle Antwort!
Mich hat einfach nur interessiert, ob es generell erlaubt ist, aber scheint dann ja so.
Erstellt am 19.07.2014 um 15:27 Uhr von Stoni
Rechtlich i.O., man hat Erfahrungsgemäss nicht allzu viele "Aktive" im Betrieb.
Abei ein bisschen komisch ist es schon wenn du als Wahlvorstand nach dr Auszählung erklären musst das!Du selbst gewählt bist.
Erstellt am 19.07.2014 um 16:27 Uhr von nicoline
*Abei ein bisschen komisch ist es schon*
Für Dich persönlich oder grundsätzlich? Würdest Du Dich eigentlich selber wählen, oder findest Du das auch komisch?
Erstellt am 20.07.2014 um 09:42 Uhr von Stoni
@nicoline, nur persönlich und ja man kann sich auch selbst wählen.
Erstellt am 20.07.2014 um 10:19 Uhr von nicoline
@stoni,
das man das *kann* weiß ich schon!
Erstellt am 20.07.2014 um 13:43 Uhr von hüttenzauber
Eine Auszählung ist öffentlich. Damit jeder AN die Möglichkeit hat dabei zu sein, haben wir das nach der Arbeitszeit ausgezählt. Ich selbst war WV und wurde zum Br gewählt.
Holt euch Wahlhelfer dazu, die können als neutrale Zeugen im Falle eines Widerspruchs aussagen das alles rechtens abging.