Erstellt am 02.06.2014 um 14:31 Uhr von gironimo
>obwohl in unserer Rundmail vom Hause alle Teamleiter aufgefordert wurden, diese an Ihre Teams weiterzuleiten. <
Der WV kann sich nicht darauf berufen, dass Teamleiter etwas weitergeben sollen.
Die Verantwortung, dass alle AN Wahlinformationen erhalten, liegt beim WV selbst, der die richtigen Informationswege suchen muss.
Ich kenne weitere Details nicht - aber die Gefahr ist groß, dass durch Mängel an der Wahl diese anfechtbar wird.
Ihr müsst also in einer WV-Sitzung darüber beraten, wie groß der Fehler ist und ob er eine Auswirkung auf das Wahlergebnis haben wird.
Vielleicht sucht Ihr Rat bei einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft.
Erstellt am 02.06.2014 um 15:36 Uhr von Pjöööng
Wenn am 28. die Wahlen sind, dann ist ein Versand der Unterlagen erst am 26. tatsächlich recht ungeschickt. Der WV sollte darauf vorbereitet sein, in den Tagen vor der Wahl die Briefwahlunterlagen unverzüglich nach Beantragung zu versenden.
Die eigentlich interessante Frage ist aber für mich, wie in Eurem Falle der § 3 (4) der WO zu interpretieren ist: "Ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Ergänzend kann das Wahlausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend."
Was ist in Eurem Falle eine "geeignete Stelle", was bedeutet in Eurem Falle "zugänglich" und was ist in Eurem Falle ein "gut lesbarer Zustand"?
Ich vermute dass es dazu noch keine ausreichende Rechtsprechung gibt und so könnt Ihr, falls die Wahl angefochten wird, möglicherweise Rechtsgeschichte schreiben.
Erstellt am 02.06.2014 um 16:03 Uhr von AzubiHH
Bei uns, sage ich mal, wird das etwas anders gehandhabt:
Wie ich schon meinte, sind die meisten blinden Beschäftigten auf Minijob Basis bei uns und sind nur auf Abruf zur Verfügung. Jedoch hat nicht jede Aushilfe seinen Account über die Firma, sondern es läuft unter deren privaten E-Mail Adresse (Kommunikation mit dem Schicht/Teamleiter und seiner Assistenz).
Die haben sich selbst einen Verteiler erstellt, wo alle Aushilfen gespeichert sind, auf den der Rest wie der WV nicht zugreifen kann.
Kurz nochmal der Hinweis: Meines Wissen haben diese Personen am 22.5.14 die Briefwahl beantragt, ich war allerdings nicht da und konnte es an diesem Tag nicht versenden. Da ich Montag aber noch die Unterlagen an eine andere Aushilfe verschickt habe, finde ich es interessant, dass Ihre Unterlagen am Mittwoch jedoch zeitig im Briefkasten des WV war!
Die nötigen Unterlagen hingen am Brett des BRs, alle Kollegen haben dieses per Mail und per Mundpropaganda merhmals erfahren. Außerdem ist dieses Brett neben dem Büro des Teamleiters, wo der Weg am Morgen als 1. hingeht, defintiv gehen diese Personen da häufiger vorbei, wenn Sie denn gearbeitet haben.
"Gut lesbarer Zustand": Alle Unterlagen wurden elektronisch verschickt (Wird vom Programm vorgelesen), waren als normales Schriftgut zu lesen, Lesegerät ist mehrmals zugänglich und es wurde zusätzlich in Braille gedruckt, dass die Kollegen, die der Braille mächtig sind, es auch lesen können.
Ich bin wirklich etwas überfragt mit der ganzen Materie.
Erstellt am 02.06.2014 um 16:53 Uhr von Pjöööng
Wenn Ihr den Aushang sowohl in optisch wie auch in tastbarer Form ausgehängt habt, dann seid Ihr damit vermutlich auf der rechtlich sicheren Seite.