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Eigenkündigung BR-Kandidat - Information der Wähler?

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Renate_BR_Ffm
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, ein BR-Kandidat hat gekündigt zu einem Termin 3 Wochen nach der Wahl.

Frage: Darf/sollte der Wahlvorstand oder der Kandidat selber eine Erklärung für die Wähler abgeben, dass er die Wahl nicht annehmen wird?

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Community-Antworten (3)

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celestro

16.04.2018 um 18:43 Uhr

Der WV hat hier absolut nichts zu "kamellen". Und ob der Kandidat die Wahl annimmt oder nicht, wird man sehen. Er muß jedenfalls keine Erklärung abgeben und er kann die Wahl auch ruhig annehmen. Auch wenn er dann vermutlich 3 Wochen später ausscheidet.

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Renate_BR_Ffm

17.04.2018 um 14:23 Uhr

Danke für die Antwort. Okay, der Wahlvorstand hat nichts zu karamellen.
Bleibt die Frage, ob der Kandidat seine Kündigung vor der Wahl "betriebsöffentlich" machen kann/darf. Für die Wähler wäre es ja gut, zu wissen, dass er sie nicht mehr vertreten wird in den kommenden Jahren. Und der Kandidat würde das auch wohl gerne tun, da er die Kandidatur ja nicht mehr zurückziehen kann. Allerdings sind die Briefwahlunterlagen schon raus und einzelne auch schon zurück gekommen.

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celestro

17.04.2018 um 14:52 Uhr

können und dürfen ? Natürlich ... wenn er mag. Aber da anscheinend schon einige abgestimmt haben, stellt sich die Frage nach dem Sinn.

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