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Information zu Neuwahl - wie muss die Wahl ablaufen?

P
pamary
Nov 2016 bearbeitet

Gesetzt den Fall dass Neuwahlen genehmigt werden, wie läuft es ab, bzw. was muss man machen? Wahlvorstand bilden, Protokoll führen etc. Wieviele Leute usw. usw.

Ich würde mich freuen wenn ich eine detailierte Antwort bekomme, damit nichts "schlief" läuft.

4.13202

Community-Antworten (2)

M
Martin

23.11.2005 um 20:46 Uhr

Neuwahlen ? Ich vermute Betriebsratswahlen. Die müssen nicht genehmigt werden. Der vorhandene Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand (in der Regel 3 Mitglieder). Der Wahlvorstand muss die Wahl durchführen. Wie ? Steht alles in der Wahlordnung und im BetrVG. Kann man hier nicht alles beschreiben. siehe http://www.wahlvorstand.de

B
BMW

23.11.2005 um 20:48 Uhr

Hallo pamary Ich gehe mal davon aus das ein Betriebsrat besteht! Neuahlen finden alle 4 Jahre statt zw. März und Ende Mai Neuwahlen werden nicht genehmigt sondern eingeleitet! Gruß BMW

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