Erstellt am 23.11.2005 um 19:46 Uhr von martin
Neuwahlen ? Ich vermute Betriebsratswahlen.
Die müssen nicht genehmigt werden. Der vorhandene Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand (in der Regel 3 Mitglieder). Der Wahlvorstand muss die Wahl durchführen. Wie ?
Steht alles in der Wahlordnung und im BetrVG.
Kann man hier nicht alles beschreiben.
siehe http://www.wahlvorstand.de
Erstellt am 23.11.2005 um 19:48 Uhr von BMW
Hallo pamary
Ich gehe mal davon aus das ein Betriebsrat besteht!
Neuahlen finden alle 4 Jahre statt
zw. März und Ende Mai
Neuwahlen werden nicht genehmigt sondern eingeleitet!
Gruß BMW