Erstellt am 26.05.2014 um 17:18 Uhr von gironimo
Das konnte man mit Sicherheit im Wahlausschreiben nachlesen.
Ganz allgemein läuft es im Betrieb wie bei jeder anderen Wahl. Wer nicht wählen gehen kann, kann Briefwahlunterlagen anfordern. Von selbst kommen sie nicht.
Erstellt am 26.05.2014 um 17:36 Uhr von Pjöööng
Unaufgefordert hat der WV Briefwahlunterlagen an die Wähler von denen ihm nekannt ist, dass sie auf Grund der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses am Wahltag nicht im Betrieb sind. Das ist bei Urlaub/Krankheit definitiv nicht der Fall.