Stimmenverteilung nach Auscheidung bei Listenwahl
Hallo,
Habe mal eine Frage bezüglich Stimmenverteilung, wenn ein Mitglied nicht mehr auf der Liste steht, weil gekündigt hat.
Zum Sachverhalt : Wir haben eine BR Wahl per Listenwahl gehabt. 3 Listen, Liste 1 - 9 Leute (29 Stimmen), Liste 2 - 4 Leute (25 Stimmen), Liste 3 - 3 Leute(17 Stimmen).
Nun ist es so, dass von Liste 1 der 4 ausgeschieden ist und nun auch der 2, ändert sich dadurch automatisch der die Stimmenwertigkeit des 3 auf der Liste, soll heißen von 9,66 Stimmen auf nun 14,5 Stimmen oder bleibt das Stimmenverhältnis gleich wie bei Abschluss der Wahl.
Danke schon mal für eine Antwort
Community-Antworten (3)
24.05.2014 um 11:40 Uhr
Die Verteilung der Sitze auf die Listen wird mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses festgestellt. Es bleibt auch dann bestehen, wenn ein BR-Mitglied ausscheidet. Dann rückt von der gleichen Liste jemand nach. Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn das Minderheitengeschlecht nicht mehr erreicht werden kann, weil die betroffene Liste keinen entsprechenden Nachrücker mehr hat.
siehe hierzu auch § 25 BetrVG
25.05.2014 um 16:04 Uhr
Danke gironimo Also ist die Stimmenverteilung durch die Wahl festgelgt worden und kann sich nicht ändern durch Ausscheidung einer Person von der entsprechenden Liste oder rutscht die Person dann nach und erhält mehr Stimmanteil?
26.05.2014 um 14:28 Uhr
Bei einer Listenwahl erhält nur die Liste Stimmen, nicht die einzelnen Kandidaten. Die Ermittlung der d'Hondtschen Höchstzahlen dient nur zur Verteilung der Sitze auf die Listen.
Wenn nun jemand von einer Liste ausscheidet ändert dies nichts an den Stimmen die die Liste errungen hat. Es ändert sich lediglich die Reihenfolge innerhalb der Liste.
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