Erstellt am 07.02.2006 um 14:20 Uhr von Olaf0412
Die Stimmen bei werden bei der Listenwahl pro gesamte Liste abgegeben.
Bei der Auszählung kommt es auf das Stimmenverhältnis der Listen an.
Angenommen, Liste 1 würden entsprechend der abgegebenen Stimmen 3 BR-Sitze zustehen, dann 'rutschen' die ersten 3 (die an 1. bis 3. Stelle aufgeführten) Kandidaten dieser Liste in den BR.
Deshalb ist es auch zwingend erforderlich, dass die Kandidaten auf den Vorschlagslisten in eineutiger und erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind.
Erstellt am 07.02.2006 um 14:43 Uhr von blondie
Hallo Olaf0412,
ich hab noch ein Problem. Bei uns im Wahlleitfaden von der Gewerkschaft steht, dass im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren die Wahl immer als Personenwahl stattfindet. Ich habe hier jetzt aber schon öfter gelesen, dass sobald eine 2.Wahlvorschlagsliste eingereicht wird, dann die Listenwahl stattfindet. Was ist denn jetzt korrekt?
Vielen Dank
Erstellt am 07.02.2006 um 14:50 Uhr von Olaf0412
Der Wahlleitfaden hat recht.
In den vereinfachten Wahlverfahren (einstufig und zweistufig) erfolgt immer Personenwahl, egal wieviele Lsiten existieren.
Listenwahl gibt es nur im normalen Wahlverfahren.
Ich habe jetzt leider die betreffenden Auszüge aus dem Handkommentar zum BetrVG nicht zur Hand, kann ich aber bei Bedarf nochmal raussuchen. Ich habs auch schon irgendwo hier im Forum gepostet.
Gruß, Olaf
Erstellt am 07.02.2006 um 15:31 Uhr von blondie
Hallo Olaf, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß blondie