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Briefwahl - frühere Auszählung

L
lamia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich hab mal eine Frage zur Auszählung:

Wir haben aufgrund der beantragten Briefwahl, den Tag der Auszählung auf einen späteren Zeitpunkt gelegt (natürlich wurde das bekannt gegeben), da wir MA im Ausland haben und nicht wussten, wie lange da so ein Brief unterwegs ist. Jetzt ist morgen Wahltag, die Briefwahlantworten sind aber alle schon (vollzählig) zurück. Können wir dann trotzdem schon im Anschluss an die Wahl auszählen, wenn wir den MAs rechtzeitig bescheid geben, oder müssen wir trotzdem noch bis zum nachträglichen Termin warten?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

19.05.2014 um 22:05 Uhr

Eine rechtsphilosophische Frage: Ich würde zählen.

Da kein Umschlag mehr kommen kann, kann durch den "Fehler" auch das Ergebnis nicht beeinflußt werden - also kein Anfechtungsgrund.

H
Hoppel

19.05.2014 um 22:27 Uhr

@ lamia

Nach welchem Wahlverfahren wird bei Euch überhaupt gewählt??

Ich hoffe nicht, dass jetzt die Antwort "Normales Wahlverfahren" kommt!!!

L
lamia

20.05.2014 um 10:24 Uhr

nach dem einstufigen vereinfachten Wahlverfahren

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