Für die demnächst in unserem Betrieb stattfindende BR- Wahl (Persönlichkeitswahl) enthält dasvom Wahlvorstand ausgelegte Wahlausschreiben den folgenden Passus:

"Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerber/-innen enthalten, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. (§ 6 Abs. 2 WO)"

Außerdem steht in dem Aushang "Nach § 9 BetrVG sind 7 Betriebsratsmitglieder zu wählen".

Meinem Verständnis nach bedeutet dies, dass die Vorschlagsliste mindestens 14 Bewerber ausweisen muss. Derzeit sind auf der Liste jedoch nur 11 Mitarbeiter benannt.

Aus diesem Grund möchte ich gegen die Vorschlagsliste Einspruch erheben und das Wahlverfahren anfechten.

Ist es richtig, dass eine Nachfrist gesetzt werden müsste, in der weitere Vorschläge angenommen werden müssten?

Außerdem, wie sind die formellen Vorgaben bei einem Einspruch gegen das Wahlverfahren.

Vielen Dank schon vorab für Euere Kommentare/Hilfe.