Erstellt am 05.05.2014 um 08:14 Uhr von rolfo
Das geht auch später, der Wahlvorstand muss nur innerhalb der Wochenfrist die Sitzung einberufen, d.h. die Einladungen dazu versenden, die Sitzung selbst kann dann später sein.
Erstellt am 18.02.2020 um 10:40 Uhr von BR_Wahl_BHC
Soviel wir wissen, muss die Konstit. Sitzung bis spätestens Ende 2. Woche erfolgen. Und genau da liegt das Problem mit der Sitzung. Unsere zukünftigen BR Leute kommen nur am 27. in der Fa zusammen - gerade noch in dieser Frist, bis wann diese konstit. Sitzung stattgefunden haben muss.
Erstellt am 18.02.2020 um 11:26 Uhr von Pjöööng
Nein! Es gibt lediglich für die Einladung (bis wann die Einladungen rausgegangen sind) eine Frist, nicht für die konstituierende Sitzung selber.
Allerdings habt Ihr derzeit keinen handlungsfähigen BR. Die Amtszeit des alten BR ist beendet, der neue hat noch nicht konstituiert...
Erstellt am 18.02.2020 um 11:32 Uhr von celestro
"Die Amtszeit des alten BR ist beendet,"
Wo steht denn etwas von einem alten BR?
"Mussen alle BRM dabei sein?"
Der WV muss einladen. Wenn ein BRM verhindert ist, muss ein E-BRM geladen werden. Sollte die Soll-Stärke nicht erreicht werden können (weil zuviele nicht da sind / Urlaub haben etc.) dann aber hoffentlich genug, um beschlussfähig zu sein.