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Stimmenauszählung nach der Betriebsratswahl

C
consi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben im Juni unsere Betriebsratswahl. Meine Frage wäre, wer darf bei der Stimmenauszählung dabei sein, außer der Wahlvorstand, und welche Aufgaben hätte diese Person? Darf er mit auszählen, oder nur zu schauen??

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

01.05.2014 um 17:34 Uhr

Alle Arbeitnehmer dürfen dabei zuschauen einzige Aufgabe ist sich selber und den Wahlvorstand mit Sekt zu versorgen ;-)

H
Hartmut

01.05.2014 um 17:40 Uhr

Hallo consi, die Stimmenauszählung ist öffentlich i.S.v. betriebsöffentlich. Wer also zum Betrieb gehört, darf 'live' dabei sein. (§21 WO, Däubler 11. Aufl., Rn 1)

Verpflichtet zur Anwesenheit sind nur die Mitglieder des Wahlvorstands (ggfs. Ersatzmitglieder, soweit WVM ausgefallen sind) und die Wahlhelfer. Die Wahlhelfer dürfen auch offiziell mit auszählen, sind aber nicht stimmberechtigt, ob ein Stimmzettel gültig oder ungültig ist. (ebd., Rn 3)

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