Stimmenauszählung zur Betriebsratswahl
Hallo, wann muss die Stimmenauszählung zur Betriebsratswahl erfolgen? Ist es zulässig dass die Auszählung zwei Tage nach der Wahl stattfindet?
Community-Antworten (2)
26.03.2014 um 09:51 Uhr
Die Stimmenauszählung erfolgt unmittelbar nach dem letzten Termin der Wahlmöglichkeit. Sie ist Öffentlich. Das Ergebnis der Stimmenauszählung kann dann am nächst folgenden Tag ausgehangen werden oder unmittelbar danach.
MfG
26.03.2014 um 09:54 Uhr
Schau mal ins BetrVG § 18. Dort steht es eineutig.
MfG
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