betriebsratswahl.deSeminare

Stimmenauszählung zur Betriebsratswahl

F
Flitzpiepe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wann muss die Stimmenauszählung zur Betriebsratswahl erfolgen? Ist es zulässig dass die Auszählung zwei Tage nach der Wahl stattfindet?

1.23402

Community-Antworten (2)

R
Rapper

26.03.2014 um 09:51 Uhr

Die Stimmenauszählung erfolgt unmittelbar nach dem letzten Termin der Wahlmöglichkeit. Sie ist Öffentlich. Das Ergebnis der Stimmenauszählung kann dann am nächst folgenden Tag ausgehangen werden oder unmittelbar danach.

MfG

R
Rapper

26.03.2014 um 09:54 Uhr

Schau mal ins BetrVG § 18. Dort steht es eineutig.

MfG

Ihre Antwort