Hallo!
Das die Stimmenauszählung öffentlich ist, ist ja bekannt.
Frage:
Hat jeder Mitarbeiter das Recht bei der Stimmenauszählung anwesend zu sein (in unserem Fall ca 2,5 Stunden)? Muss der Arbeitgeber die Zeit bezahlen?
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung? Wo steht das geschrieben?

Vielen Dank schon mal. Hella