Erstellt am 11.03.2010 um 19:02 Uhr von tiktak
Ja,
jeder wer in der Firma ist kann dabei sein
Erstellt am 11.03.2010 um 21:17 Uhr von peters
Ein toller Start im Sinne von §2 BetrVG "Vertrauensvolle Zusammenarbeit".
Erstellt am 11.03.2010 um 21:21 Uhr von DonJohnson
Die Auszählung ist öffentlich - bedeutet IMHO, dass selbst die GL dabei sein darf - warum auch nciht? Der WV hat ja hoffentlich "sauber" gearbeitet...
Aber Peters hat Recht - toll so eine GL zu haben ;-)
Aber keinsten Falls darf sie vorher auf dem Weg rum lungern geschweige denn bei der Stimmabgabe im raum sein....
Erstellt am 11.03.2010 um 21:29 Uhr von peters
... Und sie darf auch keine Einsicht in Unterlagen haben, die Das Wahlverhalten der Beschäftigten wiedergeben (wählerliste mit abgehakten Stimmabgaben).
Ihr solltet eh dafür sorgen, dass Ihr für Zuschauer einen abgetrennten Bereich habt (z.B. Tische dazwischen) und der Wahlvorstand dahinter ungestört arbeiten kann.
Erstellt am 11.03.2010 um 21:30 Uhr von kriegsrat
"Aber keinsten Falls darf sie vorher auf dem Weg rum lungern"
dj
sie dürfte sogar einen schreibtisch vor dem wahllokal aufbauen und listen führen, wer alles rein oder raus geht
Erstellt am 11.03.2010 um 21:34 Uhr von delagundula
und öffentlich ist die Auszählung auch nicht...
Betriebsöffentlich hingegen schon :-)