Hallo zusammen,

wir haben einen Fall bei uns, der für uns eine grundsätzliche Frage aufgeworfen hat:

Die Rahmenbedingungen: Zwei Standorte (A und B) mit je eigenem BR. Die GF hat die Anhörung zur ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters der Personalabteilung, an beide BR geschickt. Der Arbeitsort des Mitarbeiters ist Standort A. Aufgrund einer organisatorischen Änderung im Juni hat der Mitarbeiter auch kein Vorgesetztenverhältnis mehr gegenüber Mitarbeitern am Standort B. Muss der BR am Standort B zu der Kündigung des Mitarbeiters vom Standort A angehört werden? Und wenn nicht, kann man die Anhörung wegen "nichtzuständigkeit" zurückweisen?