Erstellt am 31.08.2022 um 08:24 Uhr von GabrielBischoff
Erstmal arbeitet ihr ja unabhängig voneinander. Fühlt ihr euch zuständig, werdet ihr aktiv. Fühlt ihr euch nicht zuständig, lasst ihr es bleiben.
Wollt ihr denn irgendwie tätig werden?
Erstellt am 31.08.2022 um 08:43 Uhr von nosaca05
Wir sind jetzt tätig geworden und haben die Anhörung bearbeitet.
Aber die Grundsatzfrage bleibt natürlich trotzdem. Aber fühlten wir uns Zuständig? Eigentlich nicht.
Erstellt am 31.08.2022 um 09:31 Uhr von dieschi
"Der Arbeitsort des Mitarbeiters ist Standort A. "
Ist nur der Arbeitsort Standort A und er ist bei B angestellt (1) oder ist er komplett bei A (2)?
Bei 1 seid ihr zuständig, bei 2 nicht!
Erstellt am 31.08.2022 um 09:49 Uhr von nosaca05
Das bestätigt auf jeden Fall meine Meinung zu der Zuständigkeit.
Danke dafür.
Erstellt am 31.08.2022 um 10:31 Uhr von Enigmathika
@dieschi
Das ist so nicht richtig! Wenn der Kollege in Standort A arbeitet, ist der BR des Standortes A zuständig, egal ob der Kollege in A oder B angestellt ist. Nur wenn der Kollege in beiden Standorten tätig ist, sind beide BR zuständig.
Nachtrag: Es gibt Arbeitgeber, die versuchen, die Mitbestimmung des BR zu umgehen, indem sie Leute in einem betriebsratslosen Standort einstellen, aber in einem Standort mit BR arbeiten lassen. Das funktioniert aber nicht.
Erstellt am 31.08.2022 um 12:36 Uhr von dieschi
"... sind beide BR zuständig"
Das war mir jetzt neu das zwei unterschiedliche BR für einen MA zuständig sein können.
Auch wenn mir die Begründung dazu durchaus einleuchtet seh ich das irgendwie problematisch.
Aber gut, wieder was gelernt ...
Erstellt am 31.08.2022 um 23:12 Uhr von ganther
auch wenn es den AG Anwälten nicht gefällt: das BAG geht hier recht weit
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-1-abr-5-18-mitbestimmung-betriebsrat-einstellung-matrixstruktur/
Bitte auch das Urteil dazu mal lesen https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-5-18/