Hallo,
wir sind ein 5-köpfiger BR in einem Dienstleistungsunternehmen (Hausverwaltung). Vor 2 Monaten haben wir einen starken Zuwachs an Verwaltungsbestand erhalten und sind jetzt bundesweit an mehreren Standorten vertreten. Nach vorläufiger mündlicher Information durch den Vorstand sollen die neuen übernommenen Standorte "Teilbetriebe" sein und daher nicht in unserer Zuständigkeit fallen. Die Klärung dieser Frage ist aber insbesondere im Hinblick auf die nächste BR-Wahl von besonderer Bedeutung, da wir z. Zt. 93 "eigene" Wahlberechtigte haben und in den Außenstellen weitere 30 Beschäftigte arbeiten.
Nach welchen Kriterien müssen wir fragen, um die v. g. Frage eindeutig entscheiden zu können?